Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Ausschreibung des Medienpreises des Deutschen Anwaltvereins 2020 / Einsendeschluss: 12. März 2020

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht seit dem Jahr 1985 alle zwei Jahre den DAV-Pressepreis. Um die Ehrung von Journalistinnen und Journalisten der sich veränderten Medienlandschaft anzupassen, hat der DAV den Medienpreis des Deutschen Anwaltvereins geschaffen. Die Teilung in die klassischen Kategorien "Print", "Hörfunk" und "Fernsehen" wurde aufgegeben. Neu gibt es einen Medienpreis, unabhängig von der Mediengattung. Die Jury kann im Ermessen zusätzlich auch Nachwuchspreise oder Sonderpreise vergeben.

"Prämiert werden Journalistinnen und Journalisten, die das Verständnis des Rechtssystems weiten Kreisen der Bevölkerung vermitteln, Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts in die Diskussion stellen", erläutert der Vorsitzende der Jury, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Duve. Auch das Aufdecken von Missständen in der Justiz oder die Vermittlung von Anregungen und Denkanstößen seien auszeichnungswürdig. Der Medienpreis des DAV werde alle zwei Jahre verliehen.

Mit seinem Medienpreis will der DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich Rechtsthemen zu widmen. Das Verständnis für Überlegungen der Rechtspolitik muss geschaffen werden. Nicht nur im Bereich der Verbraucheraufklärung, sondern auch in der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist wichtig. Gerade die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle, betont der DAV.

Wir wollen die Medien ermutigen, sich diesen Aufgaben weiter zu stellen, und Verleger, Programmdirektorinnen und Intendanten, Bloggerinnen oder Nutzer von anderen Formaten auf dieses wichtige Wirkungsfeld hinweisen. "Leider müssen wir beobachten, dass für die Menschen wichtige Themen oft rechtlich missverstanden oder falsch eingeordnet werden", so Duve weiter. Auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Rechte und Pflichten gehöre dazu.

Der Stichtag für die Einsendung von Vorschlägen und Bewerbungen für den Medienpreis des DAV 2020 ist der

12. März 2020.

Die eingesandten Beiträge müssen in der Zeit zwischen dem 7. März 2017 und dem 11. März 2020 publiziert worden sein.

Der neu geschaffene Medienpreis des DAV wird dieses Jahr erstmals verliehen und löst den bisherigen DAV-Pressepreis ab, zuletzt verliehen 2017. Die Preisverleihung erfolgt alle zwei Jahre, jeweils auf dem Deutschen Anwaltstag. Den Preisträgern wird neben einer Urkunde eine Skulptur des in Berlin lebenden Künstlers Assaf Gruber überreicht.

Die Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger des DAV-Pressepreises sowie das Statut des Medienpreises finden Sie hier.

Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie gerne an Frau Schläfke (schlaefke@anwaltverein.de) richten. Fernseh- und Hörfunkbeiträgen ist das Manuskript beizufügen. Pro Bewerber ist die Anzahl auf maximal fünf einzureichende Beiträge begrenzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(df)

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