Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD zum Ferienstart: Grenzenlos "Knöllchen" in Europa / Deutsche Behörden treiben bald auch Bußgelder aus dem EU-Ausland ein / Telefonieren am Steuer kann z.B. in Italien 155 bis 624 Euro "kosten" / Bußgeldbescheide sollten in Landessprache des Empfängers übersetzt werden

(Frankfurt am Main) - Vor dem Start der Sommerferien am kommenden Donnerstag (24. Juni 2010) weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) darauf hin, dass innerhalb Europas nun auch für "Knöllchen" die Grenzen abgebaut werden. Im Herbst könnte so manchem deutschen Urlauber nachträglich ein teures Souvenir ins Haus flattern. Denn ab dem 1. Oktober 2010 sollen deutsche Behörden auch rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland vollstrecken können. So ist es im Gesetzentwurf zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vorgesehen.

Der AvD empfiehlt Autofahrern und Touristen, in diesem Sommer besonders aufmerksam zu sein und sich an Verkehrsregeln und Tempolimits zu halten. In einigen Nachbarländern sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. In Italien, beispielsweise, kann Telefonieren ohne Freisprechanlage mit einer Strafe von 155 bis 624 Euro belegt werden. In Großbritannien drohen Rasern, die deutlich schneller fahren als erlaubt, Geldbußen von bis zu 5834 Euro und in Dänemark können Alkoholsündern Strafen von bis zu einem Monatsgehalt auferlegt werden.

"Bis zum genannten Stichtag, dem 1. Oktober 2010, sollte man sich aber nicht in Sicherheit wiegen", so AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker. "Es können durchaus auch Verkehrsverstöße geahndet werden, die vorher begangen wurden. Denn nach Gesetzesentwurf ist nicht der 'Tatzeitpunkt' entscheidend, sondern das Datum, an dem die Behörde den Bußgeldbescheid ausstellt." Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollen übrigens erst ab 70 Euro vollstreckt werden. "Sonst würde der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis stehen und die Kosten die verhängte Summe überschreiten. Die eingenommenen Gelder verbleiben dann beim deutschen Fiskus, beziehungsweise grundsätzlich beim vollstreckenden Staat - dies ist im EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen festgelegt", erklärt AvD-Juristin Schmucker weiter.

Nach Ansicht des AvD muss auch bei einer europaweiten Geldbußenvollstreckung ein faires Verfahren gewährleistet werden. Unverzichtbar ist deshalb, dass betroffene Autofahrer die Bußgeldbescheide aus dem Ausland auch verstehen können. Alle Schriftstücke sind daher in die Landessprache des Empfängers zu übersetzen. So ist es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vorgeschrieben. Der AvD befürchtet jedoch, dass dies in der Praxis nicht bei allen Bußgeldbescheiden der Fall sein wird. Da dies für betroffene Autofahrer Konsequenzen haben kann - beispielsweise wenn Widerspruchsfristen versäumt werden -, empfiehlt der AvD, bei der zuständigen ausländischen Behörde umgehend eine deutsche Übersetzung anzufordern.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

(mk)

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