BDI-Präsident Wesiack: "Novellierung der GOÄ nicht um jeden Preis"
(Wiesbaden) - Der BDI nimmt die Informationen über die Verhandlungen zu einer Novellierung der GOÄ zwischen Bundesärztekammer und Privatkrankenkassen mit Sorge zur Kenntnis. Es besteht die Gefahr, dass bei einem Kompromiss zwischen den Verhandlungspartnern die für die Ärzte entscheidenden Essentials ganz oder teilweise auf der Strecke bleiben. Für den BDI sind folgende Punkte in einer novellierten GOÄ unverzichtbar
- keine Öffnungsklausel
- keine EBM-Struktur, wie in der GKV
- individuelle Rechnungsstellung durch Multiplikatoren
- flexibler Leistungsinhalt, wie er seither über
Analogziffern abgebildet wird.
Die Punkte sind nicht verhandelbar, ansonsten sollte man auf eine Novellierung ganz verzichten und sich weiter mit der bisherigen GOÄ behelfen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Tilo Radau, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
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