Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI verwahrt sich gegen eine Kriminalisierung der Krankenhäuser

(Wiesbaden) - DRG-Abrechnungen der Krankenhäuser werden regelhaft und flächendeckend von Ärztinnen und Ärzten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kontrolliert, mit dem Ziel, Krankenhausabrechnungen zu kürzen.

Dabei wird vor allem über die Liegedauer des stationär versorgten Patienten und über die Frage diskutiert, ob die Behandlung nicht hätte ambulant erbracht werden können. Individuelle Ermessensfragen bei der Patientenbehandlung werden hier hinterfragt.

Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, die teilweise auch gerichtlich ausgetragen werden.

Dieser Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ist jetzt eskaliert. Die Krankenkassen unterstellen den Controlling-Abteilungen der Krankenhäuser betrügerische Absichten und drohen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Der BDI verwahrt sich gegen die Kriminalisierung der Krankenhäuser durch die erhobenen Betrugsvorwürfe. Staatsanwälte lösen keine Meinungsverschiedenheiten bei der medizinischen Versorgung von Patienten.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

(cl)

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