BdSt stellt Schuldenuhr um / Rechenfehler der HRE-Bad-Bank wird damit korrigiert
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler hat heute den Schuldenuhrstand um 55,5 Milliarden Euro verringert. Diese Korrektur war notwendig, nachdem ein Buchungsfehler bei der "FMS Wertmanagement" öffentlich bekannt geworden ist. Demnach waren die Verbindlichkeiten dieser Bad-Bank der bundeseigenen "Hypo Real Estate" (HRE) Ende 2010 um rund 24,5 Milliarden Euro und Mitte 2011 um weitere 31 Milliarden Euro niedriger, als bislang angenommen. Tatsächlich sind also die Verbindlichkeiten des Bundes, die ihm aus der Rückabwicklung toxischer Wertpapiere der HRE erwachsen, um insgesamt 55,5 Milliarden Euro niedriger.
Die BdSt-Schuldenuhr beinhaltet auch die vom Bund übernommenen Verbindlichkeiten der HRE-Bad-Bank. Daher sinkt mit der heutigen Umstellung die auf der Schuldenuhr ausgewiesene Staatsverschuldung Deutschlands um 55,5 Milliarden Euro. Das Tempo der Schuldenuhr liegt unverändert bei 1.556 Euro pro Sekunde.
Der Bund der Steuerzahler fordert vom Bundesfinanzministerium eine lückenlose Aufklärung. Die aktuelle Bilanzkorrektur hat das öffentliche Vertrauen in die Kontrollfähigkeiten des Bundes massiv beschädigt. Wenn lange Zeit unbemerkt milliardenschwere Doppelbuchungen erfolgen können, liegt die Befürchtung nahe, dass schnell auch Buchungstricks zu Lasten der Steuerzahler möglich sind. Der Bundesfinanzminister muss klar machen, dass er Herr im Hause ist und genau weiß, wofür der Bund stellvertretend für alle Steuerzahler haftet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Julia Berg, Pressesprecherin
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- 45 Milliarden Euro - Dieser Staatsüberschuss verpflichtet! / Wir fordern: Soli-Aus für alle und Ende der Diskussion um die Schwarze Null
- Unsere neue Musterklage: Soli-Aus ab 2020! / Bund der Steuerzahler reicht Klage wegen zu später Soli-Abschaffung ein
- Ja zu Altmaiers Soli-Plänen / BdSt fordert: Fester Ausstiegstermin muss ins Gesetz/Abbau bis spätestens Ende 2022!