Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)

BTW begrüßt neue Timesharing-Richtlinie / Europäisches Parlament nimmt Entwurf an

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt die neue Timesharing-Richtlinie, die das Europäische Parlament am gestrigen Mittwoch (22. Oktober 2008) verabschiedet hat. „Die Regelungen geben den seriösen Timesharing-Anbietern die Sicherheit, dass betrügerische Angebote deutlich erschwert werden. Gleichzeitig wird der Schutz der Urlauber gestärkt“, kommentierte BTW-Präsident Klaus Laepple das Votum der europäischen Abgeordneten. Nachdem die Politiker das Vorhaben, auch langfristige Hotelbuchungen in die Timesharing Richtlinie zu integrieren, vor wenigen Wochen aufgegeben hätten, entspreche die Richtlinie den Anliegen und Forderungen des Verbands. Nun müsse sie zügig in nationales Recht umgesetzt werden und dann auch in der Praxis Anwendung finden.

Die neuen Regelungen gewähren den Verbrauchern europaweit den gleichen Schutz, unabhängig davon, wo sie die Teilzeitwohnrechte erwerben. Der Anwendungsbereich wurde auf Feriennutzungsrechte für Kreuzfahrtschiffe, Hausboote und Caravans sowie auf Verträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren ausgedehnt. Auch der gewerbliche Weiterverkauf und Tausch der Nutzungsrechte ist künftig EU-weit geregelt. So soll verhindert werden, dass unseriöse Vermittler unverhältnismäßig hohe Gebühren für den Weiterverkauf von Timesharing-Anteilen verlangen können. Und insbesondere für so genante Discount Holiday Clubs, die bisher nicht unter die Richtlinie gefallen sind, gelten künftig die gleichen Spielregeln wie für die klassischen Timesharing-Anbieter. Unter anderem dürfen diese Clubs ihre meist hohen Gebühren nicht mehr in voller Höhe im Voraus erheben. Auch gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Zudem müssen sie ihre Kunden detailliert über die tatsächlichen Preise und Rabatte informieren, die sie auf touristische Dienstleistungen gewähren. Irreführende Versprechen, Betrug und Missbrauch sollen durch die neuen Regeln erschwert, das Vertrauen der europäischen Bürger gestärkt werden.

Das BTW-Mitglied Organisation for Timeshare in Europe (OTE) hat in den vergangenen Jahren eng mit dem Europäischen Parlament zusammengearbeitet. Ziel war es, den bestmöglichen Schutz für Verbraucher beim Abschluss von Verträgen und insbesondere weitreichende Regelungen für Rabatt-Ferienclubs und Unternehmen, die den Wiederverkauf von Timesharing-Anteilen vermitteln, zu erreichen. „Die Einführung von Regeln für Discount Travel Clubs wird auch dabei helfen, Timesharing von diesen Angeboten abzugrenzen“, erklärte OTE-Generalsekretär Peter van der Mark nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments. Das Votum habe der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung der Timesharing-Branche Rechnung getragen. Auch in Deutschland ist Timesharing seit langer Zeit eine etablierte Alternative zum Kauf einer eigenen Ferienimmobilie. „Unseriöse Angebote bringen die Branche jedoch immer wieder in Diskredit. Wir vertrauen darauf dass die neue Richtlinie solche Angebote endlich verhindern wird“, sagte van der Mark.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 726254-0, Telefax: (030) 726254-44

(el)

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