Bundeskabinett beschließt Einführung von Biokraftstoffquoten / DBV und UFOP fordern geringere Steuersätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) nehmen den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des erst zum 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetzes zum Anlass und fordern eine Korrektur der Steuersätze für Biodiesel und Pflanzenöl. Die im Gesetz festgelegten Steuersätze seien vor der parlamentarischen Sommerpause auf den letzten Drücker abgestimmt und von den Regierungsfraktionen beschlossen worden. Mit der beschlossenen Steuerstaffel für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff werde bereits ab 2008/2009 der Ausstieg aus der Reinkraftstoffvermarktung erzwungen, kritisieren die Verbände. Damit werde das größte Wertschöpfungspotenzial für alle an der Rohstoffproduktion, der Verarbeitung und an der Biodieselvermarktung Beteiligten vernichtet.
Eine Alternative zur Auslastung der bis Ende 2007 zu erwartenden Biodieselkapazität von etwa 3,5 Millionen Tonnen sei nach Auffassung von DBV und UFOP mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beimischung von lediglich 1,5 Millionen Tonnen nicht realisierbar. In Verbindung mit dem voraussichtlichen vorzeitigen Aus für reinen Biodiesel komme die von der Bundesregierung für die Zeit nach 2010 beabsichtigte schrittweise Anhebung der Biokraftstoffquoten für den Biodiesel viel zu spät. Angesichts des drohenden Kapazitätsüberhangs erhalte die Forderung nach einer Beibehaltung des Reinkraftstoffmarktes mit wettbewerbsfähigen Steuersätzen äußerste Dringlichkeit.
Über die Überkompensationsprüfung als Bestandteil eines jährlich für den Bundestag zu erstellenden Berichtes werde sichergestellt, dass im Falle einer Überförderung die Steuerbegünstigung für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff angepasst werden könne. Im Falle zu hoher Steuersätze fordern DBV und UFOP, dass ebenfalls eine Senkung vom Bundestag beschlossen werden müsse.
Zu begrüßen sei, dass als Voraussetzung sowohl für die Steuerbegünstigung als auch für die Anrechnung auf die Biokraftstoffquote die Erfüllung der Qualitätsnormen für Biodiesel DIN EN 14214 und für Pflanzenölkraftstoff DIN V 51605 eingeführt werde. Hierdurch werde sichergestellt, dass die Qualitätsanforderungen gemäß den Vorgaben der Fahrzeugindustrie und damit die entsprechenden emissionsrechtlichen Anforderungen für den Motorenbetrieb erfüllt würden. Neben Rapsöl erlaubten die in der Norm vorgegebenen Rohstoffanforderungen in begrenztem Umfang auch den Einsatz anderer Rohstoffe und importierter Pflanzenöle. Ein übermäßiger Rohstoff- bzw. Biokraftstoffimport aus Drittstaaten werde jedoch unterbunden und hiermit einhergehend die Entwicklung des ländlichen Raumes und die regionale Wertschöpfung in Deutschland gefördert.
Der DBV anerkennt, dass eine Anpassung der Rückerstattung für in der Landwirtschaft verwendete Biokraftstoffe und bei der Ökosteuer für Heizstoffe geplant sei.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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