Pressemitteilung |

Bundesnaturschutzgesetz schafft Rechtssicherheit für Offshore-Windkraftnutzung

(Osnabrück) - Mit der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 15. November ist ergänzend zum lokalen Naturschutz erstmalig die besondere Schutzwürdigkeit des Klimas verankert worden (§2). Außerdem ist der gesamte Planungsprozess der Windkraft-Nutzung auf See (offshore) auf eine deutlich verbesserte und zum Teil vereinfachte Rechtsgrundlage gestellt worden.

Durch die rechtsverbindliche Festlegung der auch schon bisher durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) wird den Belangen der Meeresumwelt und des Vogelzuges Rechnung getragen. Die Ausweisung von besonderen Windkraft-Nutzungsgebieten durch das Bundesumweltministerium vereinfacht das Antragsverfahren, für das jedoch nach wie vor das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig ist.

"Dem Ziel, bis zum Jahr 2030 etwa 25.000 Megawatt Windkraft-Leistung – entsprechend einer Stromproduktion von rund 70 bis 80 Milliarden Kilowattstunden – offshore zu ernten, ist nun der Weg weiter geebnet worden", bewertet Dr. Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), das neue Gesetzeswerk.

Bisher war für Planungen, die sich in einem großen Teil der Nordsee mit den sogenannten Important Bird Areas (IBAs), besonderen Vogelschutzgebieten, überschnitten, aufgrund des EU-Rechts keine Planungssicherheit gegeben. Diese konnte nur durch Ausweisung besonderer, nach EU-Vorgaben definierten Schutzgebiete nach der Vogelrichtlinie (VRL) und der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie und dem Natura 2000- Netz geschaffen werden. Die unkritischen Flächen können jetzt nach der Ausweisung zur Windernte genutzt werden. Für andere Projekte, für die noch keine umweltrelevanten Daten vorliegen, ist analog zur Windkraft-Nutzung an Land die UVP eingeführt worden, um hier zu einer sachgerechten Abwägung aller Interessen zu kommen.

Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, dass für einen Standort mehrere Anträge gestellt werden können, die allerdings nach dem Prioritätsprinzip abgearbeitet werden: Der Antrag, der zuerst genehmigungsfähig ist, macht das Rennen. Dabei dürfte der Planungsvorsprung der bisherigen Akteure einen Einstieg für Newcomer eher schwierig machen. Dennoch muss es hier wie auch schon bisher bei einem für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidungsgang bleiben, um nicht neue Klagen und damit Verzögerungen zu riskieren.










Hintergrundinformationen

Zur Windkraft-Technik:
Eine moderne Windkraft-Anlage der Megawatt-Klasse hat eine Nennleistung von 1,5 Megawatt und einen Rotordurchmesser von 70 Metern. An einem durchschnittlichen Standort erzeugt solch ein Windrad im Jahr rund 3,5 Millionen Kilowattstunden Strom – genug Energie für 1.000 Vier-Personen-Haushalte.

Eine Windturbine für die Offshore-Nutzung wird künftig eine Nennleistung zwischen drei und fünf Megawatt haben. Eine Fünf-MW-Anlage kann dank der stärkeren Winde auf hoher See im Jahr rund 17,5 Millionen Kilowattstunden Ökostrom produzieren – genug Energie für rund 5.000 Vier-Personen-Haushalte.

Zur Offshore-Windkraft:
Derzeit gibt es weltweit neun maritime Windkraft-Projekte. In Dänemark (3), Schweden (3), den Niederlanden (2) und in England. Den Anfang machten Anfang der Neunzigerjahren zwei Windparks in der Ostsee Dänemarks: Vindeby (11 x 450 kW) und Tunø Knob (10 x 500 kW). Auch im niederländischen Ijsselmeer gibt es seit Mitte der Neunzigerjahre zwei Projekte (4 x 500 kW und 28 x 600 kW). 1997 folgte der Windpark „Bockstigen“ vor Gotland in Schweden (5 x 550 kW). In den zurückliegenden 18 Monaten kamen die Windparks „Blyth“ bei Newcastle in England (2 x 2,0 MW), Utgrunden (7 x 1,5 MW) und Yttre Stengrund (5 x 2 MW) im schwedischen Kalmarsund sowie das derzeit größte Offshore-Projekt „Middelgrunden“ vor den Toren Kopenhagens (20 x 2 MW) hinzu.

Am 9. November wurde vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie das erste Off-shore-Projekt in Deutschland genehmigt: Rund 45 Kilometer nördlich der Insel Borkum errichtet die Prokon Nord GmbH aus Leer aller Voraussicht nach im Jahr 2003 in einer Pilotphase zwölf Windturbinen der Multi-Megawatt-Klasse mit jeweils bis zu fünf MW Nennleistung.

Zum Weltmarkt:
Weltweit war Ende Juni 2001 eine Windkraft-Leistung von knapp 20.000 Megawatt installiert, davon knapp 15.000 MW in Europa. Zu den führenden Ländern gehören nach Deutschland, wo Ende September rund 7.500 MW installiert waren, Spanien (2.800 MW), die USA (2.500 MW), und Dänemark (2.400 MW). Neue Studien gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2010 eine Windkraft-Leistung von rund 60.000 MW in Europa installiert sein wird.

Zum Bundesverband WindEnergie (BWE):
Der BWE engagiert sich seit Jahren für eine nachhaltige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien: Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Mit derzeit über 10.500 Mitgliedern ist der BWE der bundesweit größte Verband im Bereich regenerativer Energien.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Herrenteichsstr. 1 49074 Osnabrück Telefon: 0541/350600 Telefax: 0541/3506030

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