Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV begrüßt Ausgleich von Hochwasserschäden in Rheinland-Pfalz - jetzt bis zum 12. Juli Anträge stellen -

(Mainz) - In Rheinland-Pfalz können die vom Hochwasser betroffenen Landwirte eine Entschädigung für Aufwuchs- und Ernteschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten. Das teilte Landwirtschaftsministerin Höfken in Mainz mit. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. begrüßt das Entschädigungsprogramm ausdrücklich. Es sei wichtig und richtig den betroffenen Betrieben in dieser Situation zu helfen, so der BWV.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. hatte sich mit Nachdruck für ein Entschädigungsprogramm eingesetzt, da viele Betriebe entlang der Rheinschiene im südlichen Rheinland-Pfalz von massiven Schäden durch Hoch- und Druckwasser in Folge des Hochwassers betroffen sind.

Wie das zuständige Ministerium mitteilte, werden Hochwasserschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen in Rheinland-Pfalz, wie in den anderen Bundesländern auch, mit 50 Prozent der Schadenssumme entschädigt. Der Schadensausgleich wird allen Landwirten gewährt, die durch das Hochwasser Schäden von mehr als 1.000,- Euro erlitten haben. Maximal wird ein Entschädigungsbetrag von 50.000,- Euro ausgezahlt.

Berücksichtigt werden Aufwuchs- und Ernteschäden, die durch das Hochwasser oder durch Druckwasser infolge des Hochwassers entstanden sind. Die Schadenshöhe wird anhand von Pauschalsätzen ermittelt, die für verschiedene Kulturen festgelegt werden. Versicherungsleistungen, die die Landwirte erhalten, sind dabei anzurechnen.

Die betroffenen Landwirte sind daher nun aufgefordert, Schadensmeldungen beim für die Durchführung dieses Verfahrens zuständigen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel abzugeben. Zur Meldung der Schäden stehen spezielle Vordrucke "Meldung und Dokumentation von Hochwasserschäden" sowie ein Merkblatt mit weiteren Einzelheiten bereit. Vordruck und Merkblatt sind entweder beim DLR Mosel erhältlich und können auch über das Internet abgerufen werden (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Görresstraße 10, in 54470 Bernkastel-Kues, Telefon: 06531/956-0, Fax: 06531-956-103, www.dlr.rlp.de, Fachportal Förderung).

Darüber hinaus sind die Formulare auf der Internetseite des BWV zum Abrufen bereitgestellt.

Die Schadensmeldungen müssen dem DLR Mosel bis spätestens Freitag, den 12. Juli 2013 vorliegen. Nur dann können Schäden im Antragsverfahren, das zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, berücksichtigt werden, teilte das Ministerium mit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

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