DAV begrüßt neue Rechtsform für Anwaltskanzleien
(Berlin) - Das Bundesministerium der Justiz hat heute eine Reform des Partnerschaftsgesellschaftsrechts vorgestellt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Reform des § 8 PartGG. Die Forderung nach einer Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft geht auf eine Initiative des DAV zurück, die im September 2010 der Deutsche Juristentag aufgegriffen hat.
"Es kann nicht sein, dass deutsche Kanzleien in eine englische Rechtsform für ihre Kanzlei, die der LLP, flüchten", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. In diese Gesellschaftsform wechselten nicht nur internationale Sozietäten, sondern auch deutsche Kanzleien mit weniger Partnern.
Die in diesem Zusammenhang erforderliche Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft ist eine zentrale Forderung des DAV, da auch das deutsche Berufsrecht im europäischen Wettbewerb steht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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