Der AGDW-Ausschuss für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse tagte zum ersten Mal in diesem Jahr
(Berlin) - Der AGDW-Ausschuss für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse tagte zum ersten Mal in diesem Jahr am 12. und 13. Juni in Würzburg. In diesem Gremium treffen sich regelmäßig Vertreter des Kleinprivatwaldes und deren Selbsthilfeeinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die vielfältigen Themen der Tagung beinhalteten u.a. auch die neuesten Meldungen zu den De-minimis-Beihilfen in der Forstwirtschaft.
Gemäß den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 ("De-minimis-Verordnung") wird die Förderung eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zurzeit auf maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren gedeckelt. "Dies ist deutlich zu wenig, betrachtet man die Förderschwerpunkte vieler Zusammenschlüsse. Allein die Holzvermarktung innerhalb der Vereinigungen schöpft diesen Betrag bereits heute aus. Weitere Fördermöglichkeiten können somit gar nicht in Anspruch genommen werden." so Norbert Leben, Vorsitzender des Ausschusses. Diese "Höchstgrenze", so Leben weiter, wirke beschränkend insbesondere auf all diejenigen, die sich der forstpolitischen Zielsetzung folgend, weiterentwickeln wollten und hierbei auf die forstliche Förderung angewiesen sind.
Deshalb fordere der Ausschuss eine Anhebung der Beihilfen-Summe auf das Niveau dessen, was in der Landwirtschaft üblich ist: hier beträgt die höchstmögliche De-minimis-Beihilfe aktuell 400.000 Euro. Eine solche Anhebung der Deminimis-Grenze im forstlichen Sektor sei unbedingt erforderlich, um die Existenz und die Weiterentwicklung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu sichern. Nur so könne man sie in die Lage versetzen, den kleinstrukturierten Privatwald zukünftig bei der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes zu unterstützen, so die einhellige Meinung der Experten im Ausschuss Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Quelle und Kontaktadresse:
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Matthias Graf v.d. Schulenburg, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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