Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Der BSB rät: Sicherheitsleistungen für Bauherren

(Berlin) - Die Insolvenz der mit der Erstellung des Eigenheims beauftragten Firma ist der Albtraum eines jeden Bauherren. Vollständig auszuschließen ist das Insolvenzrisiko bis zur Abnahme des Bauvorhabens und während der Gewährleistungsdauer nicht. Auf diese Erfahrung verweist der Bauherren-Schutzbund e.V. Nach einer aktuellen Umfrage unter Vereinsmitgliedern waren rund 17 Prozent der Befragten mit der Insolvenz von Baufirmen und deren Folgen konfrontiert. Jeder siebte befragte Bauherr hatte finanzielle Schäden zu tragen, die infolge von Insolvenz durchschnittlich 29.000 EUR betrugen. BSB Experten raten deshalb, alle Möglichkeiten zu nutzen, um vorhandene Risiken zu minimieren. So verweisen die Verbraucherschützer auf das seit 2009 bestehende Forderungssicherungsgesetz. Dort ist geregelt, dass private Bauherren Anspruch auf Stellung einer Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Bruttovertragssumme gemäß § 632a Abs. 3 BGB haben. Dieser Anspruch entsteht mit der Fälligkeit der ersten Abschlagszahlung. Kommt es während des Baufortschrittes zu Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und erhöht sich dadurch der Vergütungsanspruch um mehr als 10 Prozent, muss der Unternehmer dem Bauherrn bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Vergütungsanspruches leisten. Diese Sicherheit hilft Bauherrn, so BSB-Experten, soweit der Unternehmer seine Pflicht zur Herstellung des Bauwerkes bis zur Abnahme verletzt. Auch alle Ansprüche, die Bauherren geltend machen können, weil der Unternehmer in Verzug gerät und Bauherren deshalb verspätet in das neue Heim einziehen können, sind von dieser Sicherheit gedeckt. Mängel, die nach der Abnahme auftreten, sind jedoch außen vor. Als Schutz vor dem Insolvenzrisiko innerhalb der Gewährleistungszeit empfiehlt der BSB die Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft. Beseitigt das Unternehmen die Mängel der Bauleistung nicht, kann sich der Bauherr dann beim Gewährleistungsbürgen schadlos halten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(cl)

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