DKG zum Änderungsbedarf beim Versorgungsstrukturgesetz / Kliniken warnen: Behandlungsmöglichkeiten für schwerkranke Patienten werden eingeschränkt!
(Berlin) - Zu den abschließenden Beratungen in der Koalition über Änderungen an dem Versorgungsstrukturgesetz erklärt der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum:
"Die jüngsten Überlegungen in der Koalition zur Änderung des Versorgungsstrukturgesetzes würden die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten für schwerkranke Krebs-, Herz-, Rheuma-, MS-, Epilepsie-Patienten und herzkranke Kinder massiv einschränken. Nur noch bei schweren Ausprägungen dieser Krankheiten sollen die gesetzlich versicherten Patienten in Zukunft ambulante Behandlungen auch in den Krankenhäusern erhalten können. Das ist im Vergleich zur geltenden Rechtslage, die bei diesen Krankheitsbildern unabhängig von der Schwere ambulante Behandlungen in Krankenhäusern zulässt, ein massiver Rückschritt. Angesichts zunehmender Schwierigkeiten für viele Patienten, gerade in diesen fachärztlichen Disziplinen rechtzeitig einen Termin zu bekommen, ist die jetzt geplante Entkernung des ambulanten Leistungsspektrums der Krankenhäuser nicht nachvollziehbar. Das geplante Versorgungsstrukturgesetz, mit dem die Versorgung eigentlich gesichert werden soll, würde stattdessen das Gegenteil bewirken - weniger Wahlfreiheiten und Behandlungsmöglichkeiten für schwerkranke Patienten. Die Krankenhäuser appellieren an das Parlament, die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten, die die Patienten heute in Krankenhäusern haben, nicht einzuschränken.
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