DNR, BUND und NABU: Neues Umweltrecht für Deutschland / Bewährte Standards ausbauen, Chancen nutzen!
(Bonn) - Anlässlich die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein künftiges Umweltgesetzbuch (UGB) und des Beginnes der Ressort- und Länderabstimmung warnen die drei Verbände DNR, BUND und NABU vor einer Aufweichung bestehender und bewährter Standards des Schutzes von Lebensgrundlagen und unzähliger Tier- und Pflanzenarten bei der weiteren Ausgestaltung des UGB. Aus Sicht der Verbände ist der Entwurf enttäuschend.
Die Chance zu einer Harmonisierung und Vereinfachung des Umweltrechts sollte genutzt werden. Gerade dies ist aber im Referentenentwurf noch nicht gelungen, die Vernetzung des Naturschutzteils mit dem allgemeinen Teil des UGB ist unzureichend. Vor allem besteht bei der nun anstehenden Abstimmung mit Ressorts und Ländern nun die große Gefahr, dass die Naturschutzstandards des derzeit noch gültigen Bundesnaturschutzgesetzes angegriffen werden. Dies darf vor dem Hintergrund des weiterhin zunehmenden Artenverlustes u.a. durch Klimawandel und die konventionelle Landwirtschaft - nicht geschehen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel muss dafür sorgen, dass der Naturschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen nicht unter die Räder kommt", betont Dr. Helmut Röscheisen, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), des Dachverbandes der anerkannten Naturschutzverbände. Leider aber weise bereits der jetzige Entwurf in die andere Richtung, die Chance zur Verbesserung und Konkretisierung etwa von Eingriffsregelung, Biotopverbund und des Artenschutzes werde nicht genutzt.
BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm wies auf Defizite bei den Vorschriften zur Verbandsbeteiligung und zur Verbandsklage hin. Der Gesetzgeber schlägt hier einen völlig falschen Weg ein. So fehlen nicht nur wie bisher umfassende Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten im Naturschutzrecht (etwa im Bereich Artenschutz). Künftig sind die Länder vor allem auch nicht mehr daran gehindert, die Beteiligungs- und Klagerechte im Naturschutzbereich vollständig zu streichen. Fatale Aussichten angesichts aktueller Landesgesetze, die die Verbänderechte auf ein Minimum reduzieren. Auch das von der EU verbriefte Recht der Verbände auf umfassende gerichtliche Überprüfung umweltrelevanter Genehmigungsverfahren ist im UGB bislang nicht verankert.
Auch die Definition der guten fachlichen Praxis der Landnutzung ist von nationaler Bedeutung und muss zwingend als Grundsatz ausgestaltet werden, von dem die Länder nicht mehr abweichen können. Angesichts des ungebremsten Artenschwunds darf gerade der Naturschutz nicht zur Mogelpackung verkommen. Sonst wird das Gesetz für Deutschland als Gastgeber der Weltkonferenz zur Biologischen Vielfalt im kommenden Jahr und nach der Vorstellung der Nationalen Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt zu einer Blamage erklärte Leif Miller, Geschäftsführer des NABU.
DNR, BUND und NABU werden gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten. Eine Zersplitterung und ein Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards unter den Bundesländern muss auf jeden Fall verhindert werden! so die einhellige Forderung der Natur- und Umweltschutzverbände.
Link zum Referentenentwurf des UGB: http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/umweltgesetzbuch/doc/40448.php
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Naturschutzring Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V. (DNR)
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