Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
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DRV: Bewährter Verbraucherschutz braucht keine verpflichtende Reiseschlichtung

(Berlin) - Anlässlich des Runden Tisches „Außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), an dem auch der Deutsche Reiseverband (DRV) teilnehmen wird, spricht sich der Spitzenverband der Reisewirtschaft erneut gegen eine verpflichtende Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren aus.

Anders als in vielen anderen Branchen stehen Reisenden während der gesamten Reise direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Reiseleitungen und lokale Partner lösen viele Probleme bereits am Urlaubsort. Für darüberhinausgehende Anliegen verfügen Reiseveranstalter über etablierte Beschwerdeverfahren, sodass Streitigkeiten häufig gar nicht erst eskalieren.

„Die Pauschalreise ist bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt“, erläutert Albin Loidl, Präsident des DRV. „Reisende profitieren von einem umfassenden gesetzlichen Schutz und einem bewährten System, das auf schnelle und kundenorientierte Lösungen ausgerichtet ist. Eine verpflichtende Schlichtung würde Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und Verfahrensaufwand erhöhen“, so Loidl weiter.

Verpflichtende Schlichtung schafft zusätzliche Bürokratie

Der DRV betont, dass schon heute die Möglichkeit der freiwilligen Schlichtung besteht, um Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, können unabhängige Gerichte eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen.

Eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren würde daher vor allem zusätzliche Bürokratie schaffen. Die Kosten des Verfahrens tragen regelmäßig die Unternehmen – unabhängig vom Ausgang. Scheitert eine Schlichtung, schließt sich häufig dennoch ein Gerichtsverfahren an. Damit entsteht dann ein zusätzlicher Verfahrensschritt, ohne dass grundlegende Rechtsfragen geklärt oder eine einheitliche Rechtsprechung geschaffen werden.

Europäische Regelung setzt auf Freiwilligkeit

Die europäische Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht haben die Verbraucherrechte in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und europaweit harmonisiert. Der DRV begrüßt daher, dass im Rahmen der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie keine Verpflichtung zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt wurde. Stattdessen bleibt es bei einer freiwilligen Teilnahme.

„Die Reiseveranstalter haben ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sind zentrale Voraussetzungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen“, fasst der DRV-Präsident zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin, Telefon: 030 28406-0

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