Pressemitteilung | Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF)

DVF zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Keine Verteuerung der Mobilität durch EEG-Umlage!

(Berlin) - "Nach der Luftverkehrssteuer, dem Emissionshandel, der Ökosteuer und der bisherigen EEG-Umlage droht jetzt eine weitere Mehrbelastung der Mobilität in Deutschland. Würde der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle umgesetzt, so stiegen die Kosten des elektrifizierten Schienenverkehrs, egal ob ICEs, Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen oder Gütertransporte, erheblich", warnt Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF) anlässlich des morgigen Enegiegipfels im Bundeskanzleramt. "Das Stufenmodell für den Schienenverkehr mit ansteigender Anlastung der EEG-Umlage bis auf 30 Prozent ab 2018 lehnen wir ab."

Bereits heute sind die Schienenverkehrsunternehmen (ohne U-Bahnen) mit rund 149 Millionen Euro aus der EEG-Umlage belastet. Diese Kosten haben sich seit 2009 verdreifacht. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf drohen nun weitere Belastungen in Millionenhöhe und als Folge Preiserhöhungen im Personen- und Güterverkehr. "Durch das wieder in die Gesetzesvorlage eingebrachte Stufenmodell würden die Mehrkosten für die Schienenbahnen immer weiter, bis 2018 auf über 150 Millionen Euro jährlich steigen. Und dies zusätzlich zur bisherigen Umlage. Dies wäre eine Überforderung des Mobilitätssektors und seiner Kunden," so Hailer weiter.

"Auch andere Verkehrsträger investieren in eine eigene Energieversorgung - seien es hocheffiziente Blockheizkraftwerke wie am Flughafen München oder die Versorgung mit sauberem Schiffsstrom durch "Power Barges" in den Seehäfen. Diese vorbildliche Eigenversorgung der Verkehrsunternehmen muss auch weiterhin durch Befreiung von der EEG-Umlage honoriert werden."

Das DVF kritisiert, dass die Belastung des elektrifizierten öffentlichen Verkehrs der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung entgegen läuft. Hailer: "Der Eingriff erfolgt dort, wo durch Bündelungseffekte im Transport bereits nachhaltige Wirkungen erzielt werden. Und wo die erneuerbaren Energien direkt nachgefragt, gefördert und auf eigene Initiative der Unternehmen ausgebaut werden. Die Deutsche Bahn und andere Unternehmen wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erreichen in ihrem Strommix bereits 2012 einen Anteil der erneuerbaren Energien von rund 25 Prozent. Das ist vorbildlich."

Das DVF hält daher seine Forderungen zur EEG-Novelle aufrecht:

- Das Stufenmodell mit ansteigender Anlastung der EEG-Umlage bis auf 30 Prozent ab 2018 ist abzulehnen.

- An der ursprünglich vorgesehenen Absenkung der Verbrauchsschwelle, ab der die Begrenzung der Belastung greift, von 10 auf 3 GWh Jahresverbrauch, muss zur Entlastung gerade kleinerer Bahnunternehmen mindestens festgehalten werden. Zielführender ist allerdings eine Begünstigung ab der ersten KWh, da ansonsten eine Sockelbelastung bei kleinen und mittleren Unternehmen entsteht.

- In dem Referentenentwurf fehlt eine Härtefallregelung für kleinere Unternehmen hinsichtlich des rückwirkenden Einbezugs des Bahnstromkraftwerksstroms in das EEG-Umlagesystem.

- Stromverbrauch, der bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Zugbildung und die Zugvorbereitung sowie für die Bereitstellung und Sicherung der Fahrtrassen anfällt, muss mit dem reduzierten Satz behandelt werden, denn auch diese Leistungen dienen unmittelbar dem Fahrbetrieb. Die Definition für Schienenbahn ist im Gesetz entsprechend rechtssicher anzupassen.

- Die betriebseigene Energieversorgung ist auch weiterhin von der EEG-Umlage auszunehmen. Insbesondere muss hier Vertrauensschutz für die bereits getätigten Investitionen gelten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Verkehrsforum e.V. Ingrid Kudirka, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin Telefon: (030) 2639540, Fax: (030) 26395422

(cl)

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