Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Ein Jahr nach Zulassung der Süße aus Stevia / Verbraucherzentrale Sachsen fordert die Nährwertampel

(Leipzig) - Seit rund einem Jahr sind Stevioglykoside - also süßende Extrakte aus der Pflanze Stevia rebaundina - in der EU in zahlreichen Lebensmitteln zugelassen. Mittlerweile haben viele Stevia-Produkte den Weg in die deutschen Regale gefunden. Bis zu 300-mal stärker als Haushaltszucker ist die Süßkraft der Stevioglykoside, die auf verpackten Lebensmitteln auch als E 960 gekennzeichnet wird. Dabei sind sie kalorienfrei und verursachen keine Karies.

Süßwaren wie Bonbons und Schokoladen, Konfitüren und Getränke werden mit Stevioglykosiden gesüßt angeboten. "Die Lebensmittel sind aber nicht automatisch deshalb kalorienärmer oder gesünder, weil der Zucker oder ein Süßstoff ganz oder teilweise durch das neue Süßungsmittel ausgetauscht wurde", informiert Uta Viertel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wichtiger, als auf eine einzelne Zutat zu schauen, ist es, das gesamte Produkt zu betrachten. Schließlich setzen sich die meisten Lebensmittel aus vielen Inhaltsstoffen zusammen, wie z. B. Fette, Eiweiße und Kohlenhydrate, zu denen auch Zucker zählt. "Um einen schnellen Überblick zu erhalten, ob ein verarbeitetes Lebensmittel für eine gesunde Ernährung geeignet ist, benötigen wir die Nährwertampel", fordert Viertel. Diese ermöglicht anhand der Ampelfarben eine Einschätzung über die Höhe der Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz. Lebensmittel mit einem geringen Zuckergehalt bis 5 g pro100 g erhalten für den Bereich Zucker einen grünen Punkt, ab 12,6 g Zucker pro 100 g gibt es für den Bereich Zucker einen roten Punkt. Dazwischen liegt der gelbe Bereich. Bei Getränken bezieht sich der grüne Bereich auf einen Gehalt von bis zu 2,5 g Zucker pro 100 ml, der rote auf mehr als 6,3 g Zucker pro 100 ml. "Die farbige Unterlegung ist wichtig, damit sich niemand die Zahlen, die für jeden Nährstoff anders sind, merken muss und sich trotzdem z. B. für ein salzarmes oder zuckerarmes Lebensmittel entscheiden kann", meint Viertel. Mit Hilfe der Ampelkennzeichnung lässt sich leicht feststellen, ob ein mit Stevioglykosiden gesüßtes Lebensmittel wirklich wenig Zucker enthält und ob es zudem beim Fettgehalt gut abschneidet oder ob sich vielleicht doch unerwünschte Kalorien verstecken.

Solange, wie es die Ampelkennzeichnung nicht gibt, hilft die Internetseite www.ampelcheck.de der Verbraucherzentralen weiter. Hier finden sich zahlreiche Lebensmittel mit ihren Ampelfarben. Weitere können selbst eingegeben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

(cl)

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