Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Antragsveranlagung / Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Ausschlussfrist

(Berlin) - Als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Besteuerung bezeichnete der Bund der Steuerzahler die vom Bundesfinanzhof (BFH) festgestellte Verfassungswidrigkeit der zweijährigen Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung von Arbeitnehmern (Az. VI R 49/04 und VI R 46/05). Mit der Beseitigung der Ausschlussfrist kann verhindert werden, dass der Staat im Lohnsteuerabzugsverfahren zuviel gezahlte Steuern zu Unrecht dauerhaft einbehält.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung auf, den Beschluss des BFH zum Anlass zu nehmen, die Ausschlussfrist bei der Antragsveranlagung umgehend aufzuheben und nicht erst auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten. „Dies wäre recht und billig, denn es geht hier um Gelder, die nicht in die Kassen des Staates, sondern in die Taschen der Bürger gehören“, so Däke.

Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist so konzipiert, dass in der Regel zuviel Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) einbehalten werden. Arbeitnehmer können die zuviel gezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück erhalten. Soweit Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ist zum Zwecke der Steuerrückzahlung eine Einkommensteuerveranlagung zu beantragen. Für diese Antragsveranlagung gibt es derzeit eine zweijährige Antragsfrist, die nicht verlängerbar ist. Seit Jahren kritisiert der Bund der Steuerzahler, dass den Arbeitnehmern zuviel gezahlte Steuern verloren gehen, wenn sie es versäumen, innerhalb dieser Frist eine Steuerrückzahlung zu beantragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) Reiner Holznagel, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625

(sk)

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