ENWG-Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages / Mehr Wettbewerb statt regulatorischer Eingriffe
(Berlin) - Heute fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ENWG) statt, zu der auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geladen war. Grundsätzlich begrüßt der Verband den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Zum Beispiel werde die ausführliche Regelung der Offshore-Windkraft zu Rechts- und Investitionssicherheit führen, "was in diesem besonders kapitalintensiven Segment besonders notwendig ist", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "In Zeiten, in denen sich die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich ändern, werden Investitionen ansonsten nahezu blockiert." Die vorgesehene "Offshore-Umlage" müsse allerdings von der Politik gegenüber den Endkunden transparent vermittelt werden, "vor allem vor dem Hintergrund, wenn selbst im Falle grob fahrlässigen Handels des Übertragungsnetzbetreibers die Allgemeinheit in erheblichem Maße herangezogen werden soll", so Reck. "In solchen Fällen sollten die Übertragungsnetzbetreiber mehr in die Verantwortung genommen werden. Deshalb sollte man auch den im Entwurf vorgesehen Umlage-Höchstsatz deutlich absenken und die Stromkunden entlasten."
Auf der heutigen Agenda standen zudem die neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit, mit denen Kraftwerksbetreiber gezwungen werden, Kraftwerksstilllegungen zu unterlassen. "Möglichen Gefährdungen der Versorgungssicherheit muss entgegengesteuert werden, das ist richtig. Allerdings darf die Versorgungssicherheit nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen - zumal das Abschaltverbot für den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen kann", sagt Reck. "Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken." Bevor die Politik jedoch Rahmenbedingungen für Kapazitätsmechanismen festlege, sollte man zunächst über ein neues, integriertes Marktdesign diskutieren, so Reck. "Wir brauchen wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt. Mit der Diskussion über ein neues Marktdesign haben wir jetzt die einmalige Chance dazu."
In der heutigen Anhörung ging es ferner um Regelungen zur buchhalterischen Entflechtung. Aus VKU-Sicht sollte der Bundestag die Chance nutzen und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen bezüglich Konzessionsvergabe und Konzessionsabgabe übernehmen. Hierdurch würde die notwendige Rechtssicherheit für das Konzessionsvergabeverfahren hergestellt. Dazu der VKU-Hauptgeschäftsführer: "Die jetzige Rechtslage führt insbesondere zu Problemen in der Finanzierung, was potenzielle Bewerber, die eine Stromnetzkonzession kaufen wollen, abschreckt und die Finanzierung notwendiger Netzinvestitionen erschwert."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle
Carsten Wagner, Leiter, Presse und Kommunikation
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Telefax: (030) 58580-100
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