EnWG-Novelle im Bundesrat / EnWG-Novelle: Regulierung statt Wettbewerb
(Berlin) - Heute hat der Deutsche Bundesrat den Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) angenommen und damit die Entschädigungs-regelungen für eine verzögerte oder gestörte Netzanbindung von Offshore-Windparks mittels einer weiteren Umlage (Offshore-Umlage) und neue Regelungen zur Versorgungssicherheit (Winterreserve) beschlossen. Auf die Verbraucher kommen per Offshore-Umlage Mehrkosten von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde Strom zu. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die beschlossene Novellierung kritisch. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Politik darf die Bürger nicht im Dunkeln stehen lassen und muss die neue Umlage erklären. Nur mit mehr Transparenz und ehrlicher Kommunikation der Umlagen bekommen wir die Akzeptanz, die wir für die Energiewende so dringend brauchen." Dazu gehöre auch der Umstand, dass sich die Verbraucher auf weiter steigende Umlagen einstellen sollten. Für die Energieversorger besteht mit der Offshore-Umlage auch das Problem, dass sie mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit (je nach Vertrag) brauchen, um die Umlage fristgerecht an den Endverbraucher weiterzugeben. Dies wird zusätzlich erschwert, da die Umlage zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit haben die Übertragungsnetzbetreiber nun mehr Eingriffsmöglichkeiten auf Erzeugungsanlagen. Zudem wird das Recht des Kraftwerksbetreibers, seine Anlage stillzulegen, stark eingeschränkt - bis hin zu einem Stilllegungsverbot für sogenannte systemrelevante Kraftwerke. "Unsere Versorgungssicherheit darf nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen. Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken", kritisiert Reck. Mit der Novellierung habe es der Gesetzgeber zudem verpasst, detailliertere Reglungen für die Vergabe von Konzessionen zu schaffen. "Die derzeitige Gerichtspraxis führt zu massiven Einschränkungen der kommunalen Spielräume und Rechtsunsicherheit, weshalb ich mir hier mehr Klarheit gewünscht hätte. Das wäre auch dem Wettbewerb zu Gute gekommen."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle
Carsten Wagner, Leiter, Presse und Kommunikation
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Telefax: (030) 58580-100
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