Pressemitteilung | Verband Deutscher Großbäckereien e.V.

Erhöhung der Rundfunkgebühren von bis zu 600 Prozent inakzeptabel / Großbäckereien unterstützen Klage gegen Neuregelung der Rundfunkgebühren

(Düsseldorf) - Unternehmen mit vielen Teilzeitbeschäftigten und vielen Filialen werden durch die Neuregelung der Rundfunkgebühren unverhältnismäßig hoch belastet. In Einzelfällen seien Steigerungen der Gebühren für einen Betrieb von bis zu 600 Prozent möglich. Darauf hat der Verband Deutscher Großbäckereien hingewiesen.

Im neuen Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren richtet sich die Höhe der Gebühren insbesondere nach der Zahl der Beschäftigten, unabhängig davon wie hoch die vereinbarte Arbeitszeit ist. "Bestraft werden damit", so Hauptgeschäftsführer Armin Juncker, "Branchen wie die Großbäckereien mit vielen tausend Teilzeitbeschäftigten. Auch die unterschiedslose Heranziehung der Verkaufsstättenzahl ist ungerecht."

Der Verband unterstützt daher die Klagen zum Beispiel aus dem Handelsbereich vor dem Bundesverfassungsgericht. Er fordert, Teilzeitbeschäftigte in Zukunft nicht wie Vollzeitbeschäftigte, sondern entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitszeit anzurechnen. Viele Beschäftigte und viele Betriebsstätten wie etwa bei Filialbäckereien bedeuten nicht zwangsläufig, dass auch viel Radio gehört werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Großbäckereien e.V. Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer In den Diken 33, 40472 Düsseldorf Telefon: (0211) 653086, Telefax: (0211) 653088

(cl)

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