Erneute Klagewelle gegen die GDL
(Frankfurt) - Der Bahnvorstand zeigt in dieser Tarifauseinandersetzung seinen wahren Charakter. Er verklagt die GDL lieber als mit ihr zu verhandeln. Was er dabei allerdings übersieht, ist, dass diese Angriffe das Fahrpersonal noch viel fester zusammenschweißen. Mit diesen Worten reagierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Manfred Schell, heute (26. Juli 2007) in Frankfurt auf die Einstweiligen Verfügungen, die die Deutsche Bahn gestern gegen die GDL beim Arbeitsgericht in Mainz und heute in Flensburg und Chemnitz beantragt hat. Damit sollen der GDL Streiks für einen eigenständigen Fahrpersonaltarifvertrag (FPTV) untersagt werden. Die Bahn behauptet, dass sich die GDL weiterhin in der Friedenspflicht befinde. Darüber hinaus will sie am Prinzip der Tarifeinheit festhalten. Zudem hat sie beim Arbeitsgericht in Mainz eine Klageerweiterung beantragt, um das Ergebnis der Urabstimmung und danach gegebenenfalls durchgeführte Streiks als unrechtmäßig feststellen zu lassen.
Bevor der DB auch nur eine einzige Forderung der GDL zur Tarifrunde 2007 bekannt war, beantragte sie beim Arbeitsgericht Mainz mit einer Feststellungsklage, der GDL Arbeitskämpfe zur Durchsetzung eines Fahrpersonaltarifvertrags zu untersagen. Das Verfahren hierzu wurde auf den 19. September 2007 vertagt. Dann reichte die Bahn am 9. Juli 2007 Einstweilige Verfügungen gegen die GDL beim Arbeitsgericht Mainz ein. Diese wurden allerdings am 14. Juli 2007 im Widerspruchsverfahren abgewiesen.
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Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
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