EU-Verpackungsverordnung: Rezyklate jetzt statt 2030
(Berlin) - Ab dem 12. August müssen die ersten Maßnahmen der EU-Verpackungsverordnung umgesetzt werden. Dazu zählt das aus Umwelt- und Gesundheitsschutz lange überfällige Verbot der Chemikalien PFAS in Lebensmittelverpackungen. Mit den neuen Regeln will die EU Verpackungsabfälle reduzieren und das Recycling stärken. Doch bei einigen entscheidenden ökologischen Vorgaben müssen Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher noch Jahre warten.
„Die EU-Verpackungsverordnung kann ein Wendepunkt für den Verpackungsmarkt werden, aber wir dürfen nicht bis 2030 warten, bis sich wirklich etwas ändert. Jetzt kommt es darauf an, dass die neuen Regeln ambitioniert umgesetzt werden und die Bundesregierung schon heute die richtigen Anreize setzt“, fordert NABU-Kreislaufwirtschaftsexpertin Katharina Istel.
Verbindliche Vorgaben für die Recyclingfähigkeit, den Einsatz von Recyclingmaterial in allen Kunststoffverpackungen und Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen greifen erst ab 2030. Dann sollen zudem erstmals nicht recyclebare Verpackungen vom Markt verschwinden. Gerade bei der Definition der Recyclingfähigkeit kommt es deshalb aus Sicht des NABU auf anspruchsvolle Standards an.
Da Deutschland bereits hohe Recyclingquoten hat, wird die Verordnung hier voraussichtlich erst einmal nicht viel ändern. Aber dass in allen neuen Kunststoffverpackungen zukünftig Recyclingmaterial eingesetzt werden muss, ist auch für Deutschland ein Novum. „Wir brauchen den Rezyklateinsatz jetzt, nicht erst 2030. Dafür muss die Bundesregierung zügig die Vorgabe des Bundestages umsetzen, schon ab 2027 den Rezyklateinsatz finanziell im Rahmen des dualen Systems zu honorieren. Hier dürfen wir keine Zeit verlieren“, fordert Istel.
„Die EU-Kommission darf den Verpackungsmarkt nicht einfach von Plastik in schwer recycelbare Papierverbunde verschieben”, so Istel. “Eine Verpackung ist nicht automatisch nachhaltig, nur weil sie aus Papier statt Plastik besteht. Wir brauchen hohe Anforderungen an die Recyclingfähigkeit – auch für Papierverbunde wie To-go-Verpackungen, die zunehmend auf den Markt kommen, aber im Recycling problematisch sind. Und gerade bei To-go-Verpackungen hat der Gesetzgeber noch zu wenig getan, um die Nutzung von Mehrwegverpackungen attraktiv zu machen. Hier muss nachgebessert werden.“
Hintergrund:
Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung hatte der Bundestag im Juni das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Darin werden Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert über Rechtsverordnungen mit Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte im dualen System zu erlassen, um schon 2027 den Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen über einen finanziellen Anreiz zu fördern.
Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Charitéstr. 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 284 984-0
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