Familienpflegezeitgesetz: gute Idee - schlecht gemacht
(Berlin) - "Während in anderen Politikbereichen mit Schnelligkeit Entscheidungen getroffen werden, wendet die Bundesregierung beim Thema `Vereinbarkeit von Beruf und Pflege´ die Methode Autofahren mit angezogener Handbremse an", erklärte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im Deutschen Bundestag.
"Das größte Manko dieses Gesetzentwurfes ist der fehlende Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit zugunsten eines pflegebedürftigen Angehörigen reduzieren wollen, werden auf die Möglichkeit einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber verwiesen werden. Hier ist politischer Gestaltungswille gefragt.
Risiken werden voll auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt. Wer eine Vereinbarung über Familienpflegezeiten mit dem Arbeitgeber geschlossen hat, soll gesetzlich verpflichtet werden, eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Tod abzuschließen. Dieser Passus gehört komplett gestrichen!
Entweder gelingt es noch im parlamentarischen Verfahren die Handbremse zu lösen und das Gesetz entscheidend zu verbessern. Oder man muss aussteigen und sich nach anderen Wegen umsehen, um beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege voran zu kommen", sagte Ingrid Sehrbrock.
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