Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Fragen zum "Pflege-Bahr" / Verbraucherzentrale Sachsen erläutert Bedingungen zur geförderten Pflegezusatzversicherung

Seit Jahresanfang kann jeder Volljährige, der in der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung Mitglied ist, eine ergänzende Pflegegeldversicherung abschließen, die staatlich gefördert wird. "Über dieses neue Produkt besteht noch viel Unwissen", weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Insbesondere Senioren haben viele Fragen." Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet deshalb derzeit nicht nur ihre persönliche, sondern verstärkt auch die telefonische Beratung rund um die nach dem Bundesgesundheitsminister benannte Versicherung an.

Private Pflegeergänzungsversicherungen gibt es schon lange Zeit. Doch nicht alle Verbraucher haben auch tatsächlich Versicherungsschutz erhalten. Das Alter und die Gesundheitsprüfung wurden für sie zum vorrangigen Ausschlusskriterium.

"Das ist bei den staatlich geförderten Tarifen anders", informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Hier gibt es kein Höchsteintrittsalter und auch keine Gesundheitsprüfung. "Somit kann ein solcher Vertrag auch von Senioren und auch von Personen mit Vorerkrankungen abgeschlossen werden - nur pflegebedürftig darf man bei Vertragsabschluss noch nicht sein. Diese Umstände werden sich jedoch für die Zukunft nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen auf die Prämienentwicklung auswirken. Das bedeutet konkret, dass mit deutlichen Prämiensteigerungen zu rechnen ist. Die monatlichen 5 Euro staatliche Förderung sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

"Gleiches gilt für die Leistungen, die man erhält, wenn nur der geringstmögliche Eigenbetrag aufgebracht wird", sagt Heyer. In der Pflegestufe 1 - die am häufigsten attestiert wird - muss der Versicherer wenigstens 120 Euro pro Monat zahlen. Gute Angebote sehen etwas mehr vor. Hinsichtlich des Leistungsumfangs gilt insbesondere für Senioren zu bedenken, dass auch der Förder-Tarif eine Wartezeit vorsehen darf. Maximal 5 Jahre Wartezeit erlaubt der Gesetzgeber.

Verbraucher, die sich jetzt näher über die Versicherungsbedingungen für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung oder über erste Angebote informieren möchten, können dazu gern vorrangig die Telefonberatung der Verbraucherzentrale Sachsen nutzen. Das Beratungstelefon ist montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0900 1 79 7777 (1,24 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk erheblich teurer) erreichbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

(tr)

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