GDL geht auch in Frankfurt in Berufung
(Frankfurt am Main) - Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Anträge der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Bahn zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass durch Arbeitsgerichte in laufende Tarifauseinandersetzungen nicht eingegriffen werden solle. In diesen dürften auch schärfere Töne angeschlagen werden. In der Sache selbst, das heißt in der Frage der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der GDL im laufenden Tarifkonflikt, hat das Gericht kein Urteil getroffen. Es kann nicht sein, dass die plumpen Einschüchterungsversuche der Bahn gegen unsere Mitglieder weiter erlaubt sind. Wir werden deshalb gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell.
Die GDL wollte mit der Einstweiligen Verfügung unter anderem erreichen,
- dass die Bahn nicht mehr behaupten darf, dass die Teilnahme von nichtverbeamteten GDL-Lokführern und Zugbegleitern an Arbeitskampfmaßnahmen rechtswidrig sei,
- dass deren Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen keine arbeitsrechtlichen Sanktionen auslösen und
- dass die ominöse Frageaktion der DB vom 9. Juli 2007 zur Gewerkschaftszughörigkeit und zur Akzeptanz des Tarifabschlusses der Transnet/GDBA gestoppt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
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