Gesetzgeber gefordert: Regelungen für Arbeitskämpfe müssen modifiziert werden
(Bad Homburg) - Aufgrund anhaltender Streiks von Luftsicherheitskontrollkräften an den Flughäfen Hamburg, Köln / Bonn und Düsseldorf, ist nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok, der Gesetzgeber gefordert. "Es kann nicht sein", so Olschok, "das ein paar Hundert Luftsicherheitskontrollkräfte Zehntausende von Passagieren in "Beugehaft" nehmen sowie Flughäfen und Fluggesellschaften um Millionenbeträge schädigen".
Nach ersten Berechnungen sind Hunderte von Flügen mit entsprechenden Konsequenzen für die Urlaubs- oder Geschäftsreisenden ausgefallen. Vor diesem Hintergrund müssten die Regelungen für Arbeitskämpfe in Unternehmen, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind, dringend überarbeitet werden. Zum infrastrukturellen Bereich der Daseinsvorsorge zählten unter anderem der Luftverkehr und die Aufgaben der Personen-, Gepäck- und Warenkontrolle durch private Sicherheitsdienstleister, so Olschok. Er verwies dabei auf einen Gesetzesvorschlag der Rechtsprofessoren Martin Franzen, Gregor Thüsing und Christian Waldhoff, der im Auftrag der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung im März des vergangenen Jahres in Berlin vorgestellt wurde. Der Vorschlag ziele auf einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Tarifvertragsparteien und der Allgemeinheit ab.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen der rund 600 Luftsicherheitskontrollkräfte forderte Olschok die Politik auf, dieses Vorhaben unverzüglich aufzugreifen. Die Autoren schlagen unter anderem eine Regelung vor, nach der Streiks in Unternehmen der Daseinsvorsorge nur dann zulässig sind, wenn sie zuvor mit einer Frist von vier Tagen angekündigt werden. Grundsätzlich solle die Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Können sich die Tarifvertragsparteien nicht einigen, sieht der Gesetzesvorschlag die Verpflichtung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor. Darüber hinaus sollen Arbeitskämpfe in der Daseinsvorsorge nur zulässig sein, wenn mehr als die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder an einer Urabstimmung teilnehmen und sich für einen Streik aussprechen.
Bereits vor den Streikmaßnahmen und der aktuellen Tarifauseinandersetzungen in NRW habe der BDSW mehrfach ein Schlichtungsverfahren vorgeschlagen. Dies wurde aber von ver.di, so Olschok, "brüsk abgelehnt". Weder bei den Streiks in Hamburg noch in Köln / Bonn und Düsseldorf habe es eine Urabstimmung gegeben. "Es kann nicht rechtens sein, dass eine geringe Zahl von Streikenden derart massiv das Arbeits- und Wirtschaftsleben von Zehntausenden von Menschen schädigt", sagte Olschok abschließend.
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