Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

GKV-Versorgungsstrukturgesetz spart Früherkennung aus

(Berlin) - Der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) nimmt heute an der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz teil. Der VDGH begrüßt das Gesetz grundsätzlich, da es den Weg für einen schnelleren Zugang zu Innovationen und eine effizientere medizinische Versorgung bereiten will. "Mit der neuen Erprobungsregelung verknüpft die Diagnostica- Industrie die Erwartung, dass Beratungszeiten von bis zu acht Jahren im Gemeinsamen Bundesausschuss passe sind. Wir sind überzeugt, dass Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter strukturierten Bedingungen in der Versorgung ausprobiert werden können. Da die Medizinproduktehersteller an den Kosten der Erprobung beteiligt werden, müssen sie auch ein Mitspracherecht bei der Evaluierung der Probephase haben", sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger.

Als unzulänglich kritisiert der Verband die Erweiterung der Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gesetzentwurf bleibt der Bereich der Früherkennung von Krankheiten ausgespart: "Das ist für uns unverständlich. Mit qualitativ hochwertigen Labortests lassen sich Krankheiten frühzeitig erkennen und gute Heilungschancen erschließen. Dies hilft dem System langfristig aufwändigere Therapien einzusparen", sagt Walger. "Wenn es dem Gesetzgeber ernst ist mit einer Verbreiterung der Angebote für Patientinnen und Patienten, so darf die Früherkennung als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen nicht fehlen", so der VDGH-Geschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Gabriele Köhne, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 20059940, Telefax: (030) 20059949

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