Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk hilft im Hochwasser

(Berlin) - Die Auswirkungen des Hochwassers auf die in den betroffenen Gebieten ansässigen Handwerksbetriebe sind aktuell nicht absehbar. Nach ersten Schätzungen wird die Anzahl der geschädigten Betriebe höher sein als bei der Flut des Jahres 2002. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: "Wichtig ist unkomplizierte und schnelle Hilfe. Die betroffenen Bewohner und Betriebe brauchen alle Kraft und Zeit für die Bewältigung der Schäden und die Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebes. Die notwendige Förderung muss unterstützen und darf keinen zusätzlichen Aufwand verursachen."

Die Handwerksorganisationen bieten eine unbürokratische und schnelle Unterstützung der Betriebe. Handwerkskammern und Fachverbände haben in den betroffenen Regionen jeweils Notfalltelefone für die schnelle Beratung eingerichtet. Zusätzlich bieten die Internetseiten alle wichtigen Informationen und stellen als Service auch den Download wichtiger Antragsformulare zur Verfügung.

Die Krisentelefone der regionalen Handwerkskammern erfassen die Schadensmeldungen und ihre Abteilungen für die Betriebs- und Rechtsberatung bieten schnelle Hilfe an. Dazu gehört auch die um-gehende Weiterleitung an die jeweiligen Ansprechpartner anderer Organisationen.

Im Einzelnen gehören folgende Punkte zur Beratung:

- Mögliche Förderung durch öffentliche Förderdarlehen und Bürgschaften;
- Antragstellung;
- Unterstützung der Kommunikation mit den Förder- und Haus-banken;
- Finanzierung von Reparaturen und Ersatzbeschaffungen;
- Schadensmeldung an Versicherungen;
- Überbrückung des Betriebsstillstandes, z.B. über Kurzarbeitergeld;
- Weiterbeschäftigung von Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Eine Bündelung der Informationen für betroffene Betriebe baut der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seiner Webseite zdh.de auf. Der ZDH appelliert an Bund, Länder und Gemeinden, bei Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Auffangdarlehen, Zuschüsse und erhöhte Haftungsfreistellungen) auch die nur indirekt betroffenen Unternehmen zu berücksichtigen. Auch Zulieferbetriebe, deren Kunden im Hochwassergebiet beheimatet sind, können durch den Stillstand der Geschäfte in Gefahr geraten. Gefährdet sind auch Unternehmen, die noch Kredithilfen zur Überwindung von Schäden aus vergangenen Hochwasserfluten zurückzahlen müssen. Schwannecke: "Insbesondere in diesen Fällen muss ein Schuldenerlass geprüft werden."

Direkte Hilfen vor Ort:
Notunterkunft: Für Handwerker, die mit ihren Familien eine kurzfristige Unterkunft brauchen, stellen viele Handwerksorganisationen Zimmer in Wohnheimen der Bildungs- und Technologiezentren zur Verfügung. Die Vermittlung erfolgt über die regionalen Krisenstäbe oder Krisentelefone.

Lokale Spendenaufrufe: Die Handwerksorganisationen haben Spendenkonten eingerichtet. Weiterführende Informationen, sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.

Vermittlung von Sachspenden: Angebote von Sachspenden und technischer Ausrüstung werden über die Krisentelefone erfasst und vermittelt.

Teilnahme an Schadenskommissionen: Soweit Schadenskommissionen zur Feststellung von Hochwasserschäden einberufen werden, sind die Betriebsberater des Handwerks hier als Vertreter gemeldet.

Vermittlung von Sachverständigen: Die Handwerkskammern vermitteln schnell öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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