Handyverbot in Kraftfahrzeugen - "Knopf im Ohr" reicht
(Köln) - Der Bundesminister lehnt eine Überregulierung bei der Handy-Nutzung im Auto ab. Nach derzeitigem Beratungsstand enthält der Entwurf der neuen Vorschrift der Straßenverkehrsordnung keine technische Komponente hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Freisprecheinrichtung.
Verboten werden soll lediglich das Telefonieren während der Fahrt im sogenannten "hand-held"-Betrieb. Ob im Gegensatz zu fest eingebauten Freisprechanlagen preiswertere Freisprecheinrichtungen wie "Head-Sets" oder der "Knopf im Ohr" möglicherweise ein größeres Risiko der Ablenkung vom Fahren mit sich bringen, werde auch nach einem Verbot des "hand-held"-Betriebes sorgfältig zu untersuchen sein, so Siegfried Scheffler, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf eine aktuelle Anfrage des Bundestagsabgeordneten Elmar Müller, CDU.
Dieser hatte sich, wie auch der VATM, nachdrücklich darum bemüht:, dass nicht nur die deutlich teureren Freisprechanlagen sondern auch erschwinglichere Systeme wie der zunehmend beliebte "Knopf im Ohr" zugelassen werden. Erstmals ist das Ministerium mit dieser Klarstellung den bisherigen Verunsicherungen entgegengetreten, hatte es sich doch lange geweigert, sich in dieser Frage öffentlich festzulegen. "Telefonieren im Auto muss sicherer werden, aber für die Bürger bezahlbar bleiben" unterstrich Dr. Joachim Dreyer, Präsident des VATM und Vorstandsvorsitzender der debitel AG. "Alle unsere Dienstwagen sind mit Freisprechanlagen oder Head-Sets ausgestattet".
Mit gutem Beispiel voran geht auch MCI WorldCom GmbH, Frankfurt, die allen Mitarbeitern zu ihren "Dienst-Handys" einen "Knopf im Ohr" oder Head-Set spendiert, um neben der Erreichbarkeit der Mitarbeiter vor allem ihre Sicherheit im Auto zu gewährleisten.
Quelle und Kontaktadresse:
VATM
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