Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Herbe Niederlage für den Natur- und Umweltschutz in Köln / Entscheidung zu Gleueler

(Köln) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Stadt Köln die Gleueler Wiese im geplanten Umfang für die Erweiterung des Rheinenergie Sportparks nutzen kann. Damit ist der Normenkontrollantrag des NABU NRW gegen diese Nutzung und die Sicherung der Gleueler Wiese als öffentliche Grünflache gescheitert.

„In Zeiten des Klimawandels mit anhaltender Hitze und Trockenheit oder Starkregenereignissen ist uns ein solches Urteil völlig unverständlich. Hier wird die Bedeutung von großen intakten Grünlandflächen im Stadtbereich für ein zukünftiges lebenswertes Stadtklima und eine zwingend notwendige Klimaanpassung weiterhin massiv ignoriert und unterschätzt“, sagte Prof. Dr. Anna von Mikecz, stellv. Vorsitzende NABU NRW, anlässlich des heutigen Urteils.

Einziger Lichtblick sei, dass die Stadt Köln parallel zur laufenden Klage des NABU bereits im Dezember 2024 ein neues Bebauungsplanverfahren für die Gleueler Wiese eingeleitet hat, das auf einen dauerhaften Schutz der verbliebenen Fläche und die Festsetzung als öffentliche Grünfläche abzielt. Damit soll eine weitere Bebauung und Versiegelung planungsrechtlich ausgeschlossen und der Grünflächencharakter langfristig gesichert werden. Der NABU unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich und begrüßt die planerische Absicherung des dauerhaften Schutzes dieses klimawichtigen Teils des Grüngürtels.

Quelle und Kontaktadresse:
(NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen, Birgit Königs, Pressesprecher(in), Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf, Telefon: 0211 159251-0

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