Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Illegale Zollämter in Moskau

(Frankfurt am Main) – Deutsche Transportunternehmer laufen bei der Annahme von Beförde-rungsaufträgen in die Russische Föderation Gefahr, auf dem Gelände eines illegalen Zollamtes zu landen. Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Frankfurt am Main mitteilt, ist ein solches Phantom-Zollamt kürzlich im Rijanski Prospekt 16 in Moskau aufgeflogen.

Die russische Polizei fand auf dem Gelände des illegalen Zollamts Original-Formulare, Stempel und Siegel. Firmen, die unter der genannten Adresse als “lizensierte Einlagerer bzw. Zolldeklaranten” auftraten, verfügen tatsächlich nicht über die hierzu notwendige Legitimation. Der BGL appelliert in diesem Zusammenhang an alle Russland-Transporteure, keinesfalls Abweichungen von dem in ihrem Frachtbrief bzw. von dem bei der Einfahrt in die Russische Föderation von Zollbeamten als Bestimmungsort eingetragenen Zollamt/Empfänger zu akzeptieren und ihre Fahrer vorzuwarnen.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL

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