Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.
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Immaterielles Kulturerbe muss die kulturelle Vielfalt in unserem Land wiederspiegeln / Deutscher Kulturrat begrüßt, dass Deutschland der UNESCO-Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes beitritt

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, dass Deutschland der UNESCO-Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes beitritt.

Die UNESCO-Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes wurde im Jahr 2003 von der UNESCO verabschiedet und ist seit April 2006 in Kraft. Heute nun ist Deutschland diesem Abkommen beigetreten. Zum immateriellen Kulturerbe gehören mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen; darstellende Künste; gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; traditionelle Handwerksbräuche sowie Wissen und Bräuche in Bezug auf Natur und Universum.

Es geht nun darum, ein nationales Verzeichnis von Formen des immateriellen Kulturerbes zu erstellen. Dieses Verzeichnis soll nicht rückwärtsgewandt sein. Es geht nicht darum, verschwundene Bräuche wieder zu beleben, sondern vielmehr sollen aktuell praktizierte Formen des immateriellen Kulturerbes in der Liste aufgenommen werden. Dazu gehört auch, wie Traditionen von Migranten in das immaterielle Kulturerbe Eingang gefunden haben. Ebenso können auch neue Formen der Kulturvermittlung z.B. über Medien dazu zählen wie auch Formen des Kulturerbes, die über Deutschland hinausgehen und Menschen unterschiedlicher Nationalitäten in ihrem immateriellen Kulturerbe miteinander verbinden. Die UNESCO-Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes kann damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland, in Europa und darüber hinaus leisten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Endlich, nach sechs Jahren, tritt auch Deutschland der UNESCO Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes bei. Nach diesem formalen Schritt steht nun die wichtige Aufgabe an, festzustellen und festzulegen, welche Formen des immateriellen Kulturerbes besonders geschützt werden sollen. Die UNESCO-Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes kann nicht dazu dienen, so etwas wie eine deutsche Leitkultur zu beschreiben und damit zu zementieren. Im Gegenteil, sie lädt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem immateriellen Kulturerbe und seiner Weiterentwicklung ein. Eine so erstellte Liste des immateriellen Kulturerbes muss die kulturelle Vielfalt in unserem Land wiederspiegeln."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Stefanie Ernst, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: (030) 24728014, Telefax: (030) 24721245

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