Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)

Kein willkürliches Eingreifen in rechtsgültige Betriebsgenehmigung am Flughafen Köln-Bonn / Bundesverkehrsminister schafft Rechtsklarheit für alle deutschen Flughäfen

(Berlin) - Flughafenverband ADV begrüßt die konsequente Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums.

Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht die Einführung eines Passagiernachtflugverbots am Köln Bonn Airport abgelehnt. Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV war es ohnehin nicht nachvollziehbar und rechtlich nicht haltbar, dass die NRW-Landesregierung von der Bundesregierung eine Zustimmung für ein Passagiernachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn eingefordert hat. "Mit der Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums ist ein Stück Rechtssicherheit für alle Flughäfen geschaffen worden", so Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. "Flughäfen in Deutschland können jetzt wieder auf ihre rechtssicher erteilten Betriebsgenehmigungen vertrauen. Politisch motivierten Eingriffen wurde durch die Berliner-Entscheidung eine klare Absage erteilt", resümiert Beisel.

Die Flughäfen in Deutschland stellen sich ihrer Verantwortung für die betroffene Anwohnerschaft. In ihrem Streben nach einem fairen Interessensausgleich setzen sich die Flughäfen für wirksamen Lärm- und Klimaschutz ein. "Mit den lärmbezogenen Flughafenentgelten nehmen die Flughäfen eine Vorreiterrolle für alle Verkehrsträger ein." unterstreicht Ralph Beisel.

Quelle und Kontaktadresse:
ADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband Pressestelle Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin Telefon: (030) 310118-0, Telefax: (030) 310118-90

(cl)

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