Keine Einschränkungen bei der Mitbestimmung!
(Berlin) – Der Deutsche Journalisten-Verband weist die Forderungen der Arbeitgeberverbände nach einer Einschränkung der Rechte von Betriebsräten entschieden zurück. „Wer Betriebsräte zum Standortrisiko erklärt, sucht einen Sündenbock für Probleme, die an ganz anderer Stelle liegen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.
Statt Betriebsräte aus Entscheidungsfindungen heraus zu drängen, sollten Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam daran arbeiten, besser durch Transformationsprozesse zu kommen. Dafür brauche es mehr betriebliche Mitbestimmung und nicht weniger. Deutschlands größte Journalistengewerkschaft reagiert damit auf die Forderung von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nach einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes mit dem Ziel, die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einzuschränken, um in Krisen und beim Unternehmensumbau freier handeln zu können. „Die Antwort auf die digitale Transformation kann nicht darin bestehen, die Stimme derjenigen zu ignorieren, die von den Veränderungen am meisten betroffen sind“, kontert der DJV-Vorsitzende.
Erst 2021 seien zahlreiche Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes neu gefasst worden, so Beuster. So wurden u.a. Erleichterungen bei Betriebsratswahlen, neue Regelungen für die digitale Betriebsratsarbeit und eine Stärkung der Beteiligungsrechte bei mobiler Arbeit und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz eingeführt. Beuster: „Die betriebliche Mitbestimmung ist kein Bremsklotz, sondern das Schwungrad der innerbetrieblichen Demokratie. Das muss auch so bleiben.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

