Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Kfz-Recycling: Handlungsanleitung zur Arbeit mit Gefahrstoffen aktualisiert

(Bonn) - Bei der Kfz-Demontage und -Trockenlegung werden potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe wie Benzol, Kohlenwasserstoffgemische oder Staubfraktionen freigesetzt. Gerade Tätigkeiten mit pyrotechnischen Bauteilen wie Gurtstraffern oder Airbags sowie Klimaanlagen gehören aufgrund der serienmäßigen Ausstattung der Fahrzeuge seit circa einem Jahrzehnt zu den typischen Herausforderungen beim Recycling von Fahrzeugen.

Damit Arbeitssicherheit und Schutz der Gesundheit jederzeit gewährleistet sind, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen sowie dem bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. die bereits 2002 eingeführte "Handlungsanleitung Kfz-Recycling" den aktuellen Arbeitsanforderungen angepasst.

Mit den Empfehlungen der neuen Handlungsanleitung werden alle Tätigkeiten, bei denen Altfahrzeuge, Unfall- und Testfahrzeuge trockengelegt und demontiert werden, abgedeckt. Die formulierten Schutzmaßnahmen wurden von definierten Arbeitsplatzmessungen abgeleitet. So können sie im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube oder Kohlenwasserstoffe als standardisierte Arbeitsverfahren auf der Grundlage technischer Regeln in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung angewendet werden.

Um die dauerhafte Wirksamkeit der getroffen Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Maßnahmen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Hier setzt die Handlungsanleitung an. Denn bei Dokumentation und Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sind externe Arbeitsplatzmessungen im Regelfall nicht mehr erforderlich.

Kraftfahrzeuge, die mit Erdgas oder Brennstoffzellen angetrieben werden, sind von der Handlungsanleitung ausgenommen.

Die branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen gilt für Verwertungsbetriebe von Kraftfahrzeugen, die über eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 AltautoV verfügen oder Entsorgungsfachbetrieb sind.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(cl)

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