Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat / Deutschland muss bei KWK nachsteuern
(Berlin) - Am 17. Juni 2011 berät der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und bezieht Stellung aus Sicht der Bundesländer. Dabei geht es auch um die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregie-rung zu erreichen: "Durch hohe Effizienzgrade leistet KWK bereits heute einen maßgeblichen Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der Energieabhängigkeit der Europäischen Union", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
"Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Die Vorschläge der Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der KWK-Förderung sind zu begrüßen, doch muss der Gesetzgeber noch deutlich nachsteuern: Erforderlich ist eine Verbesserung der Wärmenetzförderung, eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5ct/kWh und die Bezuschussung von Wärmespeichern. Um weitere KWK-Potentiale zu erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden. Zudem sollte das Mini-KWK-Programm wieder aufgenommen werden", erklärt Reck. Im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein Einspeisevorrang für KWK-Strom vermerkt. "Dieser ist ein wichtiger Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten. Nur so können wir verhindern, dass bei Netzengpässen KWK-Anlagen von Übertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden", so Reck weiter.
Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im Rahmen einer Studie, die der VKU bei Dr. Felix Christian Matthes, Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut, und Dr. Hans-Joachim Ziesing, Senior Policy Advisor beim Ecologic Institut, in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie muss, um das geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25 Prozent bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau ein Zubau von KWK-Anlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis 12.000 Megawatt realisiert werden. Die bei den kommunalen Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität besteht aktuell zu 61 Prozent aus KWK-Anlagen. Durch sie haben die deutschen Stadtwerke 2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 ein-gespart.
Redaktioneller Hinweis:
Die Studie "Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen" finden Sie unter: http://www.vku.de/energie/energieerzeugung/kraft-waerme-kopplung/kwk-braucht-politische-unterstuetzung.html
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle
Carsten Wagner, Leiter, Presse und Kommunikation
Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Telefax: (030) 58580-100
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