Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Kritik an Kommissionsvorschlag zur Geldwäsche

(Berlin) - Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) lehnt in einem Grundsatzpapier die geplante Erweiterung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (91/308/EWG) auf Freiberufler ab.



In den neuesten Entwürfen der Kommission und des Parlamentes fehlt es vor wie nach am Nachweis gerade der Betroffenheit der Freien Berufe. Die Freien Berufe warten auf die Ergebnisse aus einer von dem Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie über die tatsächlichen Gefährdungen für ihre eigenen Reihen. Demnach prescht die EU zunächst ohne Handlungslegitimation vor.



Der BFB rügt, dass die Einführung einer Verdachtsmeldepflicht gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit der Freien Berufe verstößt, deren Gebot aus dem Rechtsstaat erwächst. Er fordert, dass den Besonderheiten der Freien Berufe auch auf europäischer Ebene Rechnung getragen werde. Neben den allgemeinen Strafgesetzen bestehen für sie berufsrechtliche Vorschriften, deren Anwendung gravierende Folgen für den Freiberufler mit sich bringen, und die zum Schutz vor der Begehung von Geldwäschedelikten ausreichen.



Die Freien Berufe sind bereit, einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche zu leisten. Keinesfalls werden sich aber Berufsangehörige oder ihre Berufsorganisationen, unter Verrat ihrer Mandanten, verdeckt zu Hilfsbeamten der Behörden umfunktionieren lassen. Es kann nicht zugelassen werden, dass das Vertrauen in die gesamte Berufsgruppe irreparabel beschädigt wird.



Europäische Freiberuflerorganisationen haben eine Charta zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verabschiedet und sich darin einer Selbstbindung an im Kodex niedergelegte Grundprinzipien zum Schutze der Freien Berufe vor Missbrauch durch Geldwäscher unterworfen. Es fragt sich, ob die Kommission die Bereitschaft mitbringt, diese Initiativen anzuerkennen, und ihre positiven Wirkungen objektiv zu beurteilen.

Quelle und Kontaktadresse:
BFB

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