Landespreis 2011 für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: / Weidemann: "Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für die Unternehmen leichter machen!" / Hessische Wirtschaft beschäftigt 95.000 Schwerbehinderte
(Frankfurt am Main) - "Die hessischen Unternehmen wissen aus wohlverstandenem Eigeninteresse, dass schwerbehinderte Menschen an der richtigen Stelle eingesetzt wertvolle und motivierte Mitarbeiter sein können. Deshalb sind heute über 95.000 schwerbehinderte Menschen in Hessen in Lohn und Brot - und damit ein Viertel mehr als noch im Jahr 2003. Es könnten noch viel mehr schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung kommen, wenn die unterstützenden Institutionen einen einheitlichen Ansprechpartner anböten und der Bundesgesetzgeber abschreckende und überflüssige bürokratische Hürden wie Quoten und Meldepflichten abbauen würde. Ich freue mich darüber, dass die Landesregierung mit dem Landespreis drei besonders vorbildliche hessische Unternehmen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen würdigt", sagte Professor Dieter Weidemann, Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
"Ich gratuliere den Preisträgern Josef Anton Natursteine GmbH, Freigericht, Landhaus Klosterwald Betriebs-GmbH, Lich-Arnsberg und der Daimler AG Mercedes-Benz Nieder-lassung Kassel/Göttingen, Kassel sehr herzlich. Diese Unternehmen zeigen beispielhaft, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen über alle Betriebsgrößen hinweg möglich ist, wenn die Anforderungen des Arbeitsplatzes und das Qualifikationsprofil des schwerbehinderten Arbeitnehmers zusammenpassen", sagte Weidemann.
Soweit ein zusätzlicher Aufwand für den Arbeitgeber oder spezielle Vorrichtungen erforderlich seien, stünden den Unternehmen Fachleute aus der Sozialversicherung mit Rat und Tat zur Seite. Die Palette der Unterstützungsmöglichkeiten sei groß und reiche vom Eingliederungszuschuss über Schulungen mit Gebärdendolmetscher, Maschinen mit optischen Signalen bis zum Umbau treppenfreier Zugänge oder einem Arbeitsassistenten. Für den Arbeitgeber sei es jedoch oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner in der Behörde zu finden, weil die Zuständigkeit sich verteilt auf Krankenkasse, Renten- und Unfallversicherung, Jobcenter und Arbeitsagenturen sowie Integrationsämter. Um möglichst rasch schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu bringen oder ihre Weiterbeschäftigung zu sichern, sollten sich diese zahlreichen Institutionen ohne Zeitverlust absprechen und dem Arbeitgeber einen einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der zuverlässig durch den Förderdschungel führt.
Mit Beschäftigungsquoten, Meldepflichten, Ausgleichsabgaben und Kündigungsschutz gleich vor zwei Gerichten habe der Bundesgesetzgesetzgeber über die Jahre jedoch einen bürokratischen Ballast geschaffen, der Arbeitgeber abschrecken könne. "Arbeitsplätze lassen sich nicht gesetzlich herbeiregulieren, sondern sie müssen sich rechnen, sonst könnte sie kein verantwortungsvoller Unternehmer einrichten. Wir brauchen deshalb weniger statt mehr Bürokratie, um den Unternehmen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen leichter zu machen", sagte Weidemann.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
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