Landesregierungen sollten Schlupflöcher im Mietrecht schließen
(Schwerin/Kiel/Hamburg) - Die sozialen Vermieter haben die Landesregierungen in Kiel, Schwerin und Hamburg aufgefordert, Schlupflöcher im Mietrecht zu schließen und gegebenenfalls über den Bundesrat aktiv zu werden.
„Das Mietrecht garantiert faire Bedingungen für Mieterinnen und Mieter“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Es ist ärgerlich, wenn unanständige Vermieter die Regelungen durch ‚geschickte‘ Lösungen umgehen können und so die gesamte Wohnungswirtschaft in Verruf bringen. Anstatt über neue Belastungen für Vermieter nachzudenken, sollten gesetzliche Regelungen ‚wasserdicht‘ gestaltet werden und die Länder und Kommunen ihrer Kontrollpflicht besser nachkommen.“
Da, wo die Hoheit bei der Bundesregierung liege, sollten die Bundesländer gemeinsam über den Bundesrat aktiv werden. „Das betrifft beispielsweise Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten schützen soll. Hier wünschen wir uns mehr Engagement der Landesregierungen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.
Die sozialen Vermieter sehen die in einigen Kommunen geltende Mietpreisbremse kritisch. „Wenn sie aber gilt, dann darf sie kein zahnloser Tiger sein“, meint der VNW-Direktor Andreas Breitner.
Der VNW-Direktor hat dabei die besonders in Hamburg vorkommende Praxis im Blick, bei der Wohnungen über Dritte als Gewerberaum vermietet und so die Regelungen der Mietpreisbremse umgangen werden sollen. „Vor allem die Begrenzung der Miethöhe wird dadurch ausgehebelt. Betroffene Mieterinnen und Mieter müssen in einigen Fällen eine Nettokaltmiete von mehr als 20 Euro pro Quadratmeter bezahlen.“
Das ZDF-Wirtschaftsmagazin „WISO“ hat vor wenigen Tagen über diese Praxis berichtet und auf das in Hamburg geltende Wohnraumschutzgesetz verwiesen. Für die zuständigen Bezirke liege eine Zweckentfremdung allerdings nur vor, wenn die Wohnung als Gewerbe genutzt werden würde. Die Vermietung einer Wohnung als Gewerbe hingegen sei rechtens, heißt es in dem Bericht.
„Ich habe meine Zweifel, ob es mietrechtlich überhaupt zulässig ist, eine Wohnung an Dritte mit Hilfe eines Gewerbemietvertrages zu vermieten mit dem klaren Ziel, dadurch im Ergebnis die Mietpreisbremse zu umgehen und demgemäß wesentlich höhere Mieten als nach der Mietpreisbremse zulässig einzufordern “, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das ist doch ein reines Umgehungsgeschäft.“ Er sei sich der juristischen Fallstricke bewusst. „Aber hier sollte Hamburg das Wohnraumschutzgesetz vorsorglich nachschärfen und dieser Praxis einen Riegel vorschieben.“
Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Oliver Schirg, Pressesprecher(in), Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg, Telefon: 040 520110
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