Landschaftsarchitekten erörtern neue HOAI / Viele Ziele erreicht / Berufsstand profitiert vom Engagement der bdla-Vertreter
(Berlin) - Mit über 140 Landschaftsarchitekten startete der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten am 14. August 2013 in Berlin seine Seminarreihe zur neuen HOAI. Mit dem Inkrafttreten des neuen Preisrechts gibt es einen hohen Fortbildungsbedarf unter Architekten und Ingenieuren. In drei Veranstaltungen speziell für Landschaftsarchitekten informiert der Berufsverband über die Neuerungen. Im Zentrum des berufsständischen Interesses stehen die Regelungen zur Landschafts- und Freiraumplanung, die praktische Anwendung des Preisrechts sowie die vertragsrechtlichen Konsequenzen.
Novelle begleitet von enormem ehrenamtlichem Engagement
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist seit 17. Juli 2013 rechtskräftig. Der Reformbedarf wurde seit 2010 in wissenschaftlichen Gutachten ermittelt. Neu an dieser 7. Novelle war, dass die Erarbeitung der Gutachten in zwei Phasen durch Facharbeitsgruppen bzw. einen Begleitkreis seitens der Architekten- und Ingenieurschaft sowie der Auftraggeberseite inhaltlich intensiv begleitet werden konnte. Engagiert haben sich dabei seitens des bdla vorrangig Dr. Herbert Franken, Justiziar des bdla, und die Mitglieder im bdla-Arbeitskreis Klaus-Dieter Aichele, Kerstin Berg, Heinz Dahs, Fritz Erhardt, Georg Grobmeyer, Jens Henningsen, Peter Hermanns, Klaus Neisser, Dieter Pfrommer sowie Hubert Wendler. Ihrer fachlichen Mitwirkung und Durchsetzungskraft im Prozess der Novellierung ist es mit zu verdanken, dass die Belange der Landschaftsarchitekten in der 7. HOAI-Novelle Berücksichtigung fanden. Im Ergebnis ist es gelungen, die Honorartafeln weitgehend an die Kostenentwicklung anzupassen, ein eigenes Leistungsbild für die Freianlagenplanung zu etablieren und den Umbau- und Modernisierungszuschlag für Freianlagen verbindlich zu regeln.
Neue Serviceleistungen des bdla rund um die HOAI 2013
Anlässlich des ersten bdla-Seminars wurden auch diverse Serviceleistungen rund um die neuen Bestimmungen der HOAI vorgestellt. Der Justitiar des bdla Dr. Herbert Franken hat die Vertragsmuster für die Planung von Freianlagen und für Landschaftsplanerische Leistungen überarbeitet bzw. an die HOAI 2013 angepasst. Gegenwärtig wird der Sonderdruck der HOAI 2013 realisiert. Mit dem Erscheinen Anfang September erhält jedes bdla-Mitglied eine Broschüre. Die aktuellen Vertragsmuster, die pdf-Datei der Textausgabe der HOAI 2013 mit amtlicher Begründung stehen bdla-Mitgliedern exklusiv zum Download zur Verfügung. Im nächsten Schritt wird die Tafelfortschreibung zum § 40 Freianlagen über die verordnete Grenze 1.500.000 Euro vorgenommen; ihre Bereitstellung erfolgt ebenfalls auf bdla.de.
"Nachbesserungen" an der 7. Novelle nötig
Nach der Novelle ist aber bekanntlich vor der Novelle. Konkret gilt es, die Vorschrift im § 31 zu den Honoraren des Landschaftspflegerischen Begleitplans, die auf Wunsch der Auftraggeber kurz vor der Verabschiedung um 75 Prozent reduziert worden sind, zu korrigieren. Es ist deutlich erkennbar, dass mit Anwendung der Honorartafel zum LBP die unbestritten notwendige Anpassung der Tafelwerte für dieses zentrale planerische Instrument in zum Teil extremem Ausmaß verfehlt wird. In vielen Fällen - z. B. bei Vorhaben im Bundesfernstraßenbau - führt die Anwendung dieser Honorartafel bereits zu Honorarverlusten gegenüber dem Status quo nach der HOAI 2009. Bundesbauminister Peter Ramsauer sprach bereits selbst von "Verwerfungen" und signalisierte Gesprächsbereitschaft und Handlungsbedarf. Der bdla hat mittlerweile eine Untersuchung zum § 31 in Form eines Honorarkostenvergleichs 2009 - 2013 gestartet. Die entsprechenden Ergebnisse werden in Kürze erwartet und sollen kurzfristig in die fortlaufenden Beratungen eingespeist werden.
"Nicht alles, aber sehr vieles ist uns - im bewährten Schulterschluss der Kammern und Verbände, Architekten und Ingenieure - bei der Novellierung der HOAI 2013 gelungen. Im 100. Jahr des bdla haben seine Mitglieder mit enormem Engagement für die Belange des gesamten Berufsstandes erfolgreich gestritten", resümiert Kerstin Berg, Vizepräsidentin des bdla. "Jetzt geht es ganz konkret darum, Landschaftsarchitekten und ihre Bauherren mit dem neuen Preisrecht vertraut zu machen sowie dafür Sorge zu tragen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer faire, auskömmliche Honorare vereinbaren."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA)
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