Lockerung der Regeln für "In-House"-Vergaben behindert Wettbewerb und schwächt den Markt / Verband kritisiert Vorschläge der EU-Kommission zur Neufassung des Vergaberechts
(Berlin) - Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen zur Neufassung der Regelungen über das öffentliche Auftragswesen vorgelegt. Die Vorschläge umfassen neue Richtlinien sowohl für Auftragsvergaben als auch für Konzessionen.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat das ursprüngliche Anliegen der EU-Kommission, das Verhältnis zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen zu vereinfachen und so zu verbessern, wiederholt begrüßt. Leider hat die Kommission dieses Ziel nunmehr jedoch klar verfehlt, da sie die wirtschaftlichen Beziehungen öffentlicher Einrichtungen untereinander weitgehend von den Regeln des Vergaberechts ausnimmt.
BDE-Präsident Peter Kurth: "Die Vorschläge der EU-Kommission sind nicht geeignet, Markt und fairen Wettbewerb zu stärken. Im Gegenteil, der Anwendungsbereich des Vergaberechts wird durch die geplanten Erleichterungen für die ausschreibungsfreie Vergabe von Aufträgen zwischen einzelnen Kommunen sogar eingeschränkt."
Die Ausweitung derartiger "In-House"-Vergaben leiste, so Kurth, dem Aufbau kommunaler Konzernstrukturen Vorschub. Innerhalb dieser Strukturen sei es dann problemlos möglich, Dienstleistungen unter Umgehung von Ausschreibungen und Wettbewerb beliebig austauschen. BDE-Präsident Kurth: "Dabei werden weder marktübliche Preise erzielt, noch die qualitativ beste Leistung erbracht. Leidtragende sind sowohl die Bürger und Steuerzahler als auch die privaten Unternehmen, die die entsprechenden Leistungen anbieten." Zudem würden so keine Innovations- und Investitionsanreize geschaffen, was insbesondere im Bereich der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft mit Blick auf deren wachsende Bedeutung hinsichtlich der stabilen Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen von Nachteil sei.
Aus Sicht des BDE sind die jetzt vorgelegten Vorschläge zur Neufassung des Vergaberechts mit der von der EU-Kommission angestrebten Umsetzung der "Europa 2020 Strategie" nicht vereinbar. Kurth: "Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist nur in einem funktionierenden Binnenmarkt mit freiem und fairem Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen möglich. Das gilt besonders in Zeiten einer sich zuspitzenden wirtschaftlichen Krise und knapper öffentlicher Kassen."
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