Luftverkehrsteuer für Ägypten senken / DRV unterstützt ETI-Petition und appelliert zum Mitmachen
(Berlin) - Die Luftverkehrsteuer benachteiligt das Reiseland Ägypten und einige Kurzstreckenziele unverhältnismäßig: "Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Mittelmeerländer, allen voran Ägypten, in die Besteuerungsstufe von 7,50 Euro einzuordnen", fordert Jürgen Büchy, Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), die Bundesregierung zum Handeln auf. "Als führender Branchenverband unterstützen daher wir die Petition des Reiseveranstalters Express Travel International (ETI) und appellieren an alle Touristiker, sich mit ihrer Unterschrift daran zu beteiligen."
Bis zum 25. April 2012 muss die Anzahl von 50.000 Unterschriften erreicht werden. Sollte dies gelingen, so verpflichtet sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Petition öffentlich zu beraten. "Wir wollen erreichen, dass das Thema in der Öffentlichkeit wieder mehr wahrgenommen wird und hoffen, damit in der Politik mehr Unterstützung für eine entsprechende Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes erreichen zu können", erläutert Büchy.
Der direkte Link zur Unterzeichnung der Petition lautet wie folgt: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition.
Ägypten ist ein bei deutschen Urlaubern beliebtes Reiseland. Der politische Umbruch hatte die touristische Entwicklung im vergangenen Jahr massiv belastet "Gerade in der für das Land so schwierigen Zeit des Neubeginns braucht es jede Unterstützung", erläutert Büchy. "Vor diesem Hintergrund wirkt sich die wettbewerbsverzerrende steuerliche Benachteiligung von Ägypten umso negativer aus und muss daher so schnell wie möglich neu geordnet werden", so Büchy.
Hintergrund: Die Bundesregierung erhebt seit dem 1. Januar 2011 eine Luftverkehrsteuer auf Abflüge ab Deutschland, die zum 1. Januar 2012 leicht abgesenkt wurde. Diese ist in drei Stufen unterteilt: Flüge bis 2.500 Kilometer werden mit 7,50 Euro besteuert, für Flüge bis 6.000 Kilometer werden 23,43 Euro erhoben und für Flüge mit mehr als 6.000 Kilometer werden 42,18 Euro berechnet. Schon vor der Einführung der Steuer hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) sich mehrfach an die politischen Entscheidungsträger gewandt und kritisiert, dass von den Mittelmeeranrainerstaaten vier - d.h. Ägypten, Israel, Libanon und Syrien - der zweiten Besteuerungsstufe mit 23,43 Euro zugeordnet wurden, alle anderen jedoch nur mit dem deutlich niedrigeren Satz von 7,50 Euro besteuert werden. Denn von Anfang an stellte dieses Gefälle insbesondere für das vom Tourismus geprägte Ägypten eine erhebliche Benachteiligung gegenüber seinen direkten Wettbewerbern dar.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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