Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Montgomery: Mit GKV-VStG wurde die Grundlage für weitere Reformen geschaffen

(Berlin) - "Es ist gut, wenn eine Bundesregierung ihrer ureigensten Aufgabe nachkommt und Politik gestaltet, statt immer nur an den Sparschrauben unseres Gesundheitswesens zu drehen. Bei aller Kritik an einzelnen Bestimmungen erkennen wir deshalb an, dass die Koalition mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zumindest den Versuch unternommen hat, dieser Verantwortung gerecht zu werden und erstmals ernsthafte Schritte gegen den Ärztemangel und für eine bessere Versorgung der Patienten in unserem Land eingeleitet hat." Dies erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, anlässlich der morgigen abschließenden Lesung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) im Deutschen Bundestag. Das Gesetzespaket sei in Teilen geeignet, mehr Ärztinnen und Ärzte zu einer Tätigkeit in strukturschwachen Gebieten zu motivieren und die verschiedenen Versorgungsbereiche besser miteinander zu verzahnen. "Gelöst sind die Probleme damit aber noch lange nicht. Es wurde die Grundlage geschaffen, auf der Bund und Länder bei kommenden Reformen aufbauen können - nicht mehr und nicht weniger", sagte der BÄK-Präsident.

Positiv hob Montgomery die im Gesetz vorgesehenen monetären und nicht-monetären Anreize für eine Niederlassung in strukturschwachen Regionen hervor. Verbesserungsbedarf sieht er hingegen unter anderem bei der weiteren Ausgestaltung der ärztlichen Bedarfsplanung. Die jetzigen Bedarfsplanungsregelungen stammten aus der Zeit der Ärzteschwemme und seien für die gegenwärtigen Rahmenbedingungen gänzlich ungeeignet. Mit dem GKV-VStG werde zwar mit größeren Gestaltungsspielräumen vorsichtig nachjustiert. Ausreichend sei dies jedoch nicht. "Wir brauchen eine klar patientenzentrierte Flexibilisierung der Planungsbereiche und eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung. Dazu müssen die nur optional vorgesehenen Steuerungsgremien auf Landesebene obligatorisch eingeführt und die Landesärztekammern als vollwertige Mitglieder beteiligt werden", forderte Montgomery. Nur die Ärztekammern verfügten über die sektorenübergreifende Expertise und nähmen aufgrund ihrer Nichtbeteiligung an den jeweiligen Versorgungsverträgen eine neutrale Position ein. Der BÄK-Präsident forderte die Länder auf, die Ärztekammern bei der Zusammensetzung der Gremien zu berücksichtigen - auch wenn diese im Gesetz nicht explizit genannt würden.

Grundsätzlich begrüßt die Ärzteschaft auch die Einführung einer neuen sektorenübergreifenden ambulanten spezialfachärztlichen Versorgungsebene. Kritisch sieht Montgomery aber die vorgesehene Ausgestaltung des neuen Versorgungsbereichs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Der BÄK-Präsident plädiert für eine Vertragslösung der Selbstverwaltungspartner unter Einbeziehung der Bundesärztekammer. "Dadurch kann man besser und auch schneller die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung koordinieren und einen Einstieg in einen tatsächlich sektorenverbindenden Versorgungsbereich schaffen." Positiv hob Montgomery die durch entsprechende Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommene Begrenzung des Katalogs der Paragraph 116b-Leistungen bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen auf schwere Verlaufsformen hervor. Als richtig bezeichnete er es auch, dass die Koalition zunächst das ambulante Operieren aus dem Regelungsbereich des Paragraph 116b herausgenommen hat. Dadurch werde möglichen Mengenausweitungen entgegengewirkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388

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