Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Nach Aufgabe der Tarifeinheit ist der Gesetzgeber gefordert / VKA fordert klare Spielregeln für das Nebeneinander mehrerer Gewerkschaften innerhalb eines Betriebs

(Frankfurt am Main) - Die VKA sieht die heutige (23. Juni 2010) Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, den Grundsatz der Tarifeinheit aufzugeben, kritisch. Dazu Dr. Thomas Böhle, Präsident der VKA:

"Während der Laufzeit eines Tarifvertrages muss Verlässlichkeit und Arbeitsfrieden gegeben sein. Dies setzt die uneingeschränkte Weitergeltung des Grundsatzes der Tarifeinheit voraus. Es darf nicht die Gefahr ständiger Tarifauseinandersetzungen und Streiks bestehen.

Bereits jetzt gelingt es Arbeitgebern in Teilen nicht, öffentliche Dienstleistungen sicherzustellen, wenn einzelne Berufsgruppen ihre Interessen einseitig ohne Rücksicht auf die übrigen Berufsgruppen durchzusetzen versuchen. Wie anfällig hierbei insbesondere die Daseinsvorsorge ist und mit welch geringem Aufwand Einrichtungen der Infrastruktur mit weitreichenden Folgen bestreikt werden können, haben Beispiele der jüngeren Zeit belegt.

Ich habe große Sorge, dass sich dieser Trend nun fortsetzen wird. Weitere einzelne Berufsgruppen könnten sich nun veranlasst sehen, ihre Schlüsselstellungen für das Funktionieren des Ganzen zu ihrem Vorteil zu nutzen, um höhere Einkommen für sich durchzusetzen. Da die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen dies nicht hergeben, hieße dies zwingend Einsparungen an anderer Stelle, entweder zu Lasten der Leistungen der Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger oder zu Lasten des übrigen Personals.

Der soziale Frieden in den Verwaltungen und Betrieben darf nicht durch Auseinandersetzungen der verschiedenen Beschäftigtengruppen um eigenständige Tarifregelungen ständig gefährdet werden. Die gesetzliche Verankerung des von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes der Tarifeinheit ist zur Sicherung des Rechtsfriedens notwendig. Es müssen deshalb klare Spielregeln her, die das Nebeneinander konkurrierender Gewerkschaften künftig regeln."

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Katja Christ, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main Telefon: (069) 920047-50, Telefax: (069) 920047-99

(el)

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