Nachrichtendienste: Schutz von Journalisten ist unzureichend
(Berlin) – Der Deutsche Journalisten-Verband sieht den Schutz von Journalistinnen und Journalisten im Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Reform des Nachrichtendienstrechts nur unzureichend gewährleistet. Das geht aus der Stellungnahme hervor, die der DJV gemeinsam mit BDZV, MVFP, dju in ver.di, Vaunet, Deutschem Presserat und Deutschlandradio abgegeben hat. „Die Einführung eines Berufsgeheimnisträgerschutzes, der für alle nachrichtendienstlichen Mittel des Verfassungsschutzes gilt, ist grundsätzlich begrüßenswert“, heißt es in der Stellungnahme. „Der Schutz für Journalistinnen und Journalisten bleibt jedoch relativ. Im Gegensatz dazu sind etwa Geistliche, Rechtsanwälte und parlamentarische Abgeordnete absolut geschützt.“ Der Entwurf des BND-Gesetzes schützt Vertraulichkeitsbeziehungen zwar breiter, höhlt den Schutz aber durch eine weite Ausnahme für Personen aus, „die im Zusammenhang mit einer Bedrohung stehen und Erkenntnisse liefern, die nicht bei den Verantwortlichen selbst zu gewinnen sind“, insbesondere Nachrichtenmittler. Darüber hinaus fordert der DJV in der Stellungnahme, Eingriffe in die digitale Infrastruktur von Medien müssten denselben hohen Anforderungen unterliegen wie Maßnahmen gegen die Person einer Journalistin oder eines Journalisten. Und schließlich sei im Entwurf des BND-Gesetzes die Differenzierung nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort zu streichen. Auch für ausländische Journalistinnen und Journalisten sei eine erhöhte Eingriffsschwelle vorzusehen.
„So notwendig die Anpassung des Nachrichtendienstrechts an die digitale Entwicklung sein mag, so wichtig ist der Schutz der Medienschaffenden und ihrer Informanten“, bilanziert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.
Das gelte es, im Gesetzgebungsverfahren unbedingt zu berücksichtigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0
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