Pressemitteilung | Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)

Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Laienspiel

(Berlin) - „Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird offensichtlich im falschen Ministerium gebaut“, so Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer. „Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf lässt jede Praxisnähe und Sachkenntnis vermissen. Wird er in dieser Form umgesetzt, droht der Ausverkauf der Baukultur in Deutschland“.

Zu dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Novellierungsvorschlag der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) haben heute die Kammern und Verbände der planenden Berufe im Rahmen einer Anhörung im befassten Ministerium Stellung bezogen. Grundsätzlich wird der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums als unpraktikabel, mittelstandsfeindlich und nicht anwenderfreundlich bewertet.

Eine Vereinfachung der HOAI haben Architekten und Ingenieure stets befürwortet. Vereinfachung kann aber nicht mit Kürzung gleichgesetzt werden. Warum das Bundeswirtschaftsministerium die Gültigkeit der HOAI nur noch auf Teile der Leistungen reduziert sehen will, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere die Leistungen im Rahmen der Bauausführung, welche nun gänzlich aus dem Preisrecht herausgenommen werden sollen, sind für die Qualität des endgültigen Bauwerks entscheidend. Gleiches gilt für die Beratungsleistungen, die zu den Kernaufgaben der planenden Berufe gehören. Aus diesem Grund hatte der Bundestag in der Ermächtigungsgrundlage der HOAI ein vollumfängliches Leistungsbild gefordert. „Wird die Ermächtigungsgrundlage nun seitens des Bundeswirtschaftsministeriums aufgrund der Reduzierung des Anwendungsbereichs der neuen HOAI verlassen, muss vorher der Bundestag in dieser Sache befasst werden. Offenbar versucht das Bundeswirtschaftsministerium hier die eigenen Vorstellungen am Bundestag vorbei durchzusetzen“, warnt Professor Arno Sighart Schmid.

Ebenso wenig ist nachvollziehbar, dass in der neuen HOAI nach 13 Jahren ohne jegliche Anpassung eine angebliche Honorarerhöhung vorgenommen wird, die sich durch die Reduktion auf Teilbereiche und das gleichzeitige Streichen von Zuschlägen als eine eigentliche Honorarreduzierung entpuppt. Gerade in Zeiten, wo das Bauen im Bestand einen immer größeren Stellenwert einnimmt, zielt beispielsweise die Streichung des Umbauzuschlages in die völlig falsche Richtung.

Neben den vielen handwerklichen Fehlern, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen, bietet der jetzige Entwurf keine Basis für eine objektive und sachgerechte Honorarermittlung, was zu Rechtsunsicherheit und unnötigen Kosten führt.

Die Notwenigkeit einer angemessenen Modernisierung der HOAI steht außer Frage. Jedoch darf dabei nicht die Planungskultur in Deutschland zugunsten eines sinnlosen Preiswettbewerbs geopfert werden. Im Vordergrund einer Novellierung muss nach wie vor die Beförderung des Leistungswettbewerbs stehen. Die Kritikpunkte an der neuen HOAI im Einzelnen haben die Kammern und Verbände der planenden Berufe in ihren Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung dargelegt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder) (BAK) Pressestelle Askanischer Platz 4, 10963 Berlin Telefon: (030) 263944-0, Telefax: (030) 263944-90

(tr)

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