Pressemitteilung | Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) - Hauptgeschäftsstelle

Neuregelung Schornsteinfegergesetz / „Kein Nutzen für den Bürger!“ / 10.000 Arbeitsplätze im Heizungsbauerhandwerk in Gefahr / Zentralverband Sanitär Heizung Klima erwägt rechtliche Schritte

(Sankt Augustin) - Das am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens trifft auf den deutlichen Widerstand des Heizungsbauerhandwerks. Die 50.000 Fachbetriebe des Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerks sehen im neuen Schornsteinfegergesetz eine massive Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten. „Mit der faktischen Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger bei gleichzeitiger Aufhebung des Nebenerwerbsverbots leistet die Bundesregierung den Schornsteinfegern eine einseitige Schützenhilfe im Markt für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge“, urteilt Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft einzusteigen. „Dies gefährdet in unserem Handwerk 10.000 qualifizierte Arbeitsplätze“, fasst Michael von Bock und Polach die aufgebrachte Stimmung an der Handwerksbasis zusammen. Die in hoheitlicher Funktion angesammelten Datenbestände über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken könnten jetzt von den Schornsteinfegern im wirtschaftlichen Eigeninteresse genutzt werden. „Das ist kein fairer Wettbewerb.

Das ist die einseitige Bevorteilung eines Marktpartners durch die Politik“, betont der Hauptgeschäftsführer der obersten Interessenvertretung der Heizungsbauer und Installateure in Deutschland.

Der ZVSHK erkennt in der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes keinen konkreten Nutzen für den Bürger. „Die Novellierung bringt für den Hauseigentümer gar nichts. Er ist weiterhin gezwungen, für die Abgasmessungen seiner Heizungsanlage doppelt zu zahlen. Einmal an den Schornsteinfeger, der diese Messung per Gesetz ausführen muss. Das zweite Mal an den Fachbetrieb im Zuge der Heizungswartung“, erläutert Michael von Bock und Polach die nach wie vor bestehende Problematik der Doppelmessungen. Das Heizungsbauerhandwerk drängt deshalb in Berlin weiter darauf, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgeschriebene Abgasmessung auch für qualifizierte Wartungsbetriebe freizugeben.

Um den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens auf seinem Weg durch die parlamentarischen Instanzen noch im Sinne des SHK-Handwerks abzuändern, will der Zentralverband jetzt alle gegebenen Möglichkeiten ausnutzen. „Wir waren bisher um einen sehr sachlichen und ruhigen Dialog mit den Entscheidungsträgern in Berlin bemüht. Offensichtlich haben unsere auf diese Weise vorgetragenen Bedenken und Optimierungsvorschläge aber wenig Gehör gefunden“, stellt Michael von Bock und Polach fest. „Auf dem Rücken der Hauseigentümer und zu Lasten unserer Handwerksbetriebe glaubt die Politik die ihr von der Europäischen Union auferlegte Novellierung des überkommenen Schornsteinfegergesetzes durchsetzen zu können. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Der Zentralverband behalte sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Diskriminierung seiner Mitglieder vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Pressestelle Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin Telefon: (02241) 92990, Telefax: (02241) 21351

(tr)

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