Nicht im Sinne der Verbraucher / Reiseverband sieht Gerichtsentscheidung zu Flugzeiten kritisch
(Berlin) - Der Deutsche ReiseVerband (DRV) sieht das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Celle zum Thema "Bekanntgabe von Flugzeiten" nicht im Sinne der Verbraucher. "Im Gegenteil, das könnte sich am Ende als Bumerang erweisen und zum Nachteil für die Kunden werden", betont DRV-Präsident Jürgen Büchy. "Wenn unsere Veranstalter dazu verpflichtet werden, die Flugzeiten verbindlich in ihren Katalogen anzugeben, werden sie gar keine Zeiten mehr angeben", so Büchy. Reisekataloge werden bereits mehr als ein Jahr im Voraus geplant und veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt gibt es in der Regel noch keine verbindlichen Flugzeiten. Die beantragten und in den Reiseunterlagen abgedruckten Flugzeiten sind zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht endgültig von der Flugsicherung bestätigt. Daher geben die Reiseveranstalter auf den Reiseunterlagen voraussichtliche Abflugzeiten bekannt und weisen darauf hin, dass sich Änderungen ergeben können.
Diese langfristige Planung und der volumenmäßig große Einkauf von Flugkontingenten machen den Preis des Fluges im Rahmen einer Pauschalreise in der Regel günstiger, so dass der Kunde von attraktiven Reisepreisen profitiert. In den allermeisten Fällen ändern sich diese Abflugzeiten im Laufe des Jahres nur geringfügig. Aber - es gibt Fälle, in denen es deutliche Änderungen gibt und diese ärgern nicht nur die betroffenen Gäste, sondern auch die Reisebüros. "Aber es ist doch niemandem damit gedient, das es vorab gar keine Flugzeiten mehr gibt. Was also tun? Wenn es, wie ich schätze, bei weit mehr als 80 Prozent der Fälle keine gravierenden Änderungen gibt, kennt die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden weiterhin langfristig ihre Flugzeiten und wir leben mit den wenigen Ausnahmen", so Büchy: "Somit ist ganz klar für unsere Branche: Damit Flüge zu einem bezahlbaren Preis angeboten werden können, müssen auch unerwartete Nachfrageschwankungen durch Flugplan-Optimierungen aufgefangen werden können. Das erzwungene Festhalten an starren Flugplänen ohne Nachfragebezug wäre auch ökologisch grober Unfug!"
Der DRV als Dachverband der Reiseveranstalter und Reisebüros stellt zudem klar, dass Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen in Ausnahmefällen nicht zu vermeiden sind. Kurzfristige Flugzeitenänderungen in Einzelfällen kommen beispielsweise auch vor, wenn die Flugsicherung Startzeiten (Slots) verschiebt, es zu Streiks oder Wartungsarbeiten der Start- und Landebahnen auf den Flughäfen kommt sowie bei besonderen Wetterlagen wie Tropen- oder Winterstürmen oder Aschewolken.
Eine endgĂĽltige Entscheidung im aktuellen Fall steht aus, der betroffene Reiseveranstalter will in die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30