Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Orkanschäden: Teilkasko zahlt Reparaturkosten

(München) - Orkangeschädigte Autofahrer, deren Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wurde, bekommen nach einer Information des ADAC ihre Kosten ersetzt, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.



Dies gilt sowohl für Zerstörungen durch Sturm als auch für Beschädigungen durch mögliche Überschwemmungen. Auch Schäden, die beispielsweise durch heruntergefallene Dachziegel entstanden sind, werden von der Kasko- und nicht etwa der Gebäudeversicherung des betreffenden Hausbesitzers geregelt.



Da die Kaskoversicherung fahrzeugbezogen ist, kann man allerdings im Gegensatz zur Haftpflicht keinen finanziellen Ersatz für Wertminderung, Nutzungsausfall oder entstehende Mietwagenkosten geltend machen.

Quelle und Kontaktadresse:
ADAC

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